Funktion der Lohnabrechnung

Kurzarbeitergeld (KUG) einfach berechnen und abrechnen

Kurzarbeit hilft Unternehmen dabei, Arbeitsplätze und Fachkräfte auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu sichern. Gleichzeitig stellt die korrekte Berechnung von Kurzarbeitergeld (KUG), Arbeitgeberzuschüssen sowie Soll- und Ist-Entgelten hohe Anforderungen an die Lohnabrechnung.

Demo Kurzarbeitergeld mit der SP_Data Lohnabrechnung

Effiziente Unterstützung bei Kurzarbeit

Mit der SP_Data Lohnabrechnung behältst du den Überblick. Unsere Software unterstützt dich dabei, Kurzarbeitergeld (KUG) automatisch, nachvollziehbar und rechtssicher abzurechnen – damit du dich auf das konzentrieren kannst, was wirklich zählt: deine Mitarbeitenden und dein Unternehmen.

SP_Data Lohnabrechnung (SP_Data PA) beherrscht die vollautomatische Berechnung des Kurzarbeitergeldes. 

Weniger Aufwand. Mehr Sicherheit.

Ob Soll- und Ist-Entgelt, Arbeitgeberzuschüsse oder gesetzliche Vorgaben – wir unterstützen dich dabei, die Abrechnung von Kurzarbeit effizient und zuverlässig umzusetzen. So reduzierst du manuellen Aufwand, vermeidest Fehler und gewinnst wertvolle Zeit für dein Tagesgeschäft.

Deine Vorteile auf einen Blick

Automatisiert

Automatische Ermittlung des Differenzbetrags von Soll- und Ist-Entgelt und des Kurzarbeitergeldes nach Leistungssatz I, II

Geprüft

Überwachung und automatische Ermittlung der erhöhten Leistungssätze nach vier und sieben Monaten

Bereitgestellt

Pflege und Bereitstellung von Vorgabelohnarten für das „normale“ Kurzarbeitergeld und verschiedene Varianten von KUG-Arbeitgeberzuschüssen

Beantragt

Berechnung und Beantragung der Erstattung von Arbeitgeberleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Integriert

Integrierte Leistungssätze der Bundesagentur für Arbeit

Berechnet

Berechnung individueller Aufstockungen/ Mehrzahlungen

Erstellt

Erstellung der KUG-Abrechnungsliste und des KUG-Antrages

Optimierte Berechnung und Abwicklung

  • Die KUG-Abrechnungsliste und der KUG-Antrag werden automatisch während der Verdienstabrechnung erstellt.
     
  • Ermittlung der Soll- und Ist-Entgelte und des Differenzbetrages erfolgt automatisch anhand der dem Mitarbeiter zugeordneten Lohnarten.
     
  • Erzeugte KUG-Anträge und Listen können bequem an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden.
     
  • Über eine manuelle Lohnart können individuelle Mehrzahlungs- oder Aufstockungsbeträge in der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt werden.

Besondere Betriebs- oder Tarifvereinbarungen

Dazu gehört beispielsweise eine ergänzende Option zur KUG-Aufstockung, von der unter anderem Theater profitieren. Die Funktion “Sonderfall Betrag” schafft die Möglichkeit, eine KUG-Aufstockung auf ein festes, vorgegebenes Netto zu errechnen. Basis für die Aufstockung ist dann nicht mehr das Netto des aktuellen Abrechnungsmonats.

Das Ziel-Netto kann individuell pro Abrechnungsfall in einem Zusatzdatenfeld (sofern Modul Zusatzdaten vorhanden) erfasst und entsprechend in Bezug zur Lohnart zur KUG Aufstockung gesetzt werden. Grundsätzlich können aber auch andere Vorgaben zum Bezug als ein Zusatzdatenfeld gemacht werden.

Für wen eignet sich die KUG-Funktion?

Die Lösung eignet sich für Unternehmen jeder Größe, die Kurzarbeit effizient verwalten und den Aufwand in der Entgeltabrechnung reduzieren möchten. Personalabteilungen, Lohnbuchhalter und HR-Verantwortliche profitieren von automatisierten Prozessen und einer rechtssicheren Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Es soll Einkommensausfälle ausgleichen, wenn Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten vorübergehend reduzieren müssen.

Die Arbeitnehmer müssen dabei Einkommensverluste in Kauf nehmen, da das Kurzarbeitergeld nicht das volle Einkommen ersetzt. Der Arbeitsplatz und eine gewisse Grundversorgung bleiben jedoch erhalten. Anders als bei Entlassungen muss das Unternehmen keine qualifizierten und eingearbeiteten Mitarbeiter aufgeben und kann dadurch das Firmen-Know-how erhalten.

Die Berechnung basiert auf dem Unterschied zwischen Soll-Entgelt und Ist-Entgelt. Daraus wird der Nettoentgeltausfall ermittelt, auf dessen Grundlage das Kurzarbeitergeld berechnet wird.

Der Arbeitgeber zeigt den Arbeitsausfall bei der Bundesagentur für Arbeit an und beantragt anschließend die Erstattung des Kurzarbeitergeldes.

Ja. Individuelle Aufstockungen sowie tarifliche oder betriebliche Regelungen können in der Abrechnung berücksichtigt werden.

Automatisierte Prozesse reduzieren den manuellen Aufwand, minimieren Fehlerquellen und sorgen für eine rechtssichere und nachvollziehbare Abrechnung.

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