Telefonisch (Mo. - Fr.: 09:00 - 17:00 Uhr)
Aus Deutschland: 0800 3800 999 (kostenfrei)
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Selbstverständlich könnt ihr eure Meldung auch anonym abgeben. Um einer anonymen Meldung angemessen nachgehen zu können, bitten wir euch möglichst viele Details und Unterlagen, die deinen Hinweis stützen, der Meldung beizufügen. Denn nur, wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze und Möglichkeiten der Ursachenanalyse ergeben, kann dein Hinweis letztlich etwas bewirken.
Bei jedem Kontakt ist die Wahrung der Vertraulichkeit der beteiligten Personen und der Meldung selbst sowie des Datenschutzes sichergestellt. Lesen können die Meldungen nur der Leiter der Compliance-Abteilung der unavigator sowie gegebenenfalls von diesem eingeschaltete unabhängige Rechtsanwälte.
Bitte beachtet: Euch stehen grundsätzlich auch die externen Hinweisgeberstellen des Bundesamtes für Justiz (BfJ), des Bundeskartellamtes (BKartA) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gleichwertig zu unserer internen Meldestelle zur Verfügung. Diese externen Meldestellen kommen mit einer Eingangsbestätigung auf euch zu und weisen auf die Möglichkeit einer Meldung an unsere interne Meldestelle hin. Kommt die externe Meldestelle nach Prüfung deiner Meldung zu dem Ergebnis, dass diese unter den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt und der Vorwurf stichhaltig ist, dann wird diese sich mit der SP_Data GmbH in Verbindung, setzen um den Sachverhalt zu klären. Kann die externe Meldestelle den Sachverhalt nicht in angemessener Zeit klären, gibt sie diesen an die zuständigen Verfolgungsbehörden ab.
Um dem Hinweis schnell, effizient und vollumfänglich nachzukommen sowie den ggf. bestehenden Missstand zügig abzustellen, bitten wir euch, die Interne Meldestelle der SP_Data GmbH, welche von der unavigator betrieben wird, vorrangig zu nutzen. Damit helft ihr den Betroffenen, euren Kolleginnen und Kollegen sowie der SP_Data GmbH Fehlentwicklungen frühzeitig abzustellen.