Lexikon

Kurzarbeit

Bei der Kurzarbeit wird die reguläre Arbeitszeit der Beschäftigten in einem Betrieb vorübergehend reduziert oder sogar ganz ausgesetzt. Die Mitarbeitenden erhalten dafür entsprechend weniger Lohn und Gehalt. Die Kurzarbeit soll dabei helfen, eine stark schwankende oder schlechte Auftragslage auszugleichen. Da weniger Personalkosten anfallen, sollen mittels Kurzarbeit Kündigungen vermieden und Arbeitsplätze und Fachkräfte langfristig erhalten werden.

Um Kurzarbeit für alle oder einen Teil der Mitarbeiter einzuführen, müssen bestimmte arbeitsrechtliche Voraussetzungen vorliegen oder die betroffenen Mitarbeiter müssen zustimmen.

Höhe des Kurzarbeitergeldes

Damit die Mitarbeiter den Verdienstausfall finanziell verkraften können, haben sie Anspruch auf Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 % des ausfallenen Nettogehalts bzw. 67 %, wenn mindestens ein Kind im Haushalt des Arbeitnehmers lebt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Für diese Entgeltersatzleistung ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. 

Modul Kurzarbeitergeld (KUG)

Die SP_Data Personalabrechnung beherrscht die vollautomatische Berechnung des Kurzarbeitergeldes. 

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Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?

Grundsätzlich können Betriebe bis zu 12 Monate lang Kurzarbeitergeld beziehen. Die Bezugsdauer kann allerdings auch unterbrochen werden. Wenn im Unternehmen beispielsweise ein größerer Auftrag zu bearbeiten ist, kann der Arbeitgeber die Kurzarbeit wieder streichen. Ist Kurzarbeit anschließend wieder erforderlich, kann sie wieder beansprucht werden.