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Pendlerpauschale: einfach erklärt

Die Pendlerpauschale – offiziell Entfernungspauschale – ist eine steuerliche Entlastung für deinen Arbeitsweg. Du setzt damit die Fahrten zwischen deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte als Werbungskosten ab und senkst so dein zu versteuerndes Einkommen. Seit dem 1. Januar 2026 gibt es dafür einheitlich 38 Cent pro Kilometer – und zwar schon ab dem ersten Kilometer.

Für dich als Arbeitgeber oder in der Payroll ist die Entfernungspauschale außerdem der Maßstab, an dem sich Fahrtkostenzuschuss, Jobticket und Dienstwagen orientieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Höhe seit 2026: 38 Cent pro Kilometer der einfachen Strecke – einheitlich ab dem ersten Kilometer. Die alte Staffelung (30 Cent bis 20 km, 38 Cent ab dem 21. km) ist weggefallen.
  • Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG. Die Erhöhung kam über das Steueränderungsgesetz 2025.
  • Wer: Arbeitnehmer, Selbstständige, Azubis – verkehrsmittelunabhängig (Auto, Bahn, Rad, zu Fuß). Nur Flüge zählen nicht.
  • Berechnung: Entfernungskilometer (einfache Strecke) × Arbeitstage × 0,38 Euro.
  • Höchstbetrag: 4.500 Euro pro Jahr – außer du fährst mit dem eigenen oder einem überlassenen Pkw, dann geht mehr.
  • Für HR wichtig: Die Pendlerpauschale ist Steuersache des Arbeitnehmers. Der Fahrtkostenzuschuss ist Arbeitgebersache und lässt sich mit 15 % pauschal versteuern (§ 40 Abs. 2 EStG).

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale ist eine Pauschale, mit der du die Kosten für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerlich absetzt. Sie zählt zu den Werbungskosten und mindert dein zu versteuerndes Einkommen – nicht direkt deine Steuer. Wie viel du sparst, hängt also von deinem persönlichen Steuersatz ab. 

Der amtliche Begriff lautet Entfernungspauschale, umgangssprachlich sagen fast alle Pendlerpauschale. Beides meint dasselbe. Wichtig: Es zählt nur die einfache Strecke – nicht Hin- und Rückweg. Und die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Ob du mit dem Auto, der Bahn, dem Rad oder zu Fuß kommst, spielt für den Kilometersatz keine Rolle. Nur Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung sind ausgenommen.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Pendlerpauschale einheitlich 38 Cent für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke – ab dem ersten Kilometer. Damit ist die frühere Staffelung Geschichte: Bis Ende 2025 gab es für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent und erst ab dem 21. Kilometer 38 Cent.

Für dich heißt das: Gerade bei kurzen und mittleren Arbeitswegen bringt die neue Regelung spürbar mehr. Bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche ergeben sich jährlich bereits 176 Euro zusätzliche Werbungskosten – bei 20 Kilometern sind es sogar 352 Euro. Voraussetzung ist jeweils, dass deine übrigen Werbungskosten den Arbeitnehmer Pauschbetrag bereits überschreiten.

Kilometersätze im Überblick

Zeitraum1. bis 20 Kilometerab dem 21. Kilometer
bis 31.12.20250,30 Euro0,38 Euro
seit 01.01.20260,380,38

Wie wird die Pendlerpauschale berechnet?

Die Formel ist einfach: Entfernungskilometer (einfache Strecke) × Arbeitstage × 0,38 Euro. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung, unabhängig vom Verkehrsmittel. Angefangene Kilometer werden abgerundet – aus 24,7 km werden also 24 km. Pro Arbeitstag zählt die Strecke nur einmal, selbst wenn du mehrmals fährst.

Rechenbeispiel:

Lisa fährt an 220 Arbeitstagen zur Arbeit. Die einfache Entfernung beträgt 30 Kilometer.
30 km × 220 Tage × 0,38 Euro = 2.508 Euro Werbungskosten
Diese 2.508 Euro trägt Lisa in ihrer Steuererklärung (Anlage N) ein. Weil der Betrag über dem
Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegt, wirkt er sich voll steuermindernd aus.

Gut zu wissen: Das Finanzamt zieht automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab (§ 9a EStG). Deine Fahrtkosten bringen also erst dann etwas obendrauf, wenn deine gesamten Werbungskosten diese 1.230 Euro übersteigen. Seit 2026 reicht dafür schon ein einfacher Arbeitsweg von rund 15 Kilometern.

Wer hat Anspruch auf die Pendlerpauschale?

Anspruch haben grundsätzlich alle, die für ihre Arbeit pendeln:

  • Arbeitnehmer setzen die Pauschale als Werbungskosten ab – egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob.
  • Selbstständige setzen sie als Betriebsausgaben an, wenn sie zu ihrer ersten Betriebsstätte fahren (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG). Fahren sie dagegen zu wechselnden Kunden, gilt oft das günstigere Reisekostenrecht.
  • Azubis profitieren ebenfalls und sind eine typische Zielgruppe der Mobilitätsprämie.

Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Auch als Radfahrer, Fußgänger oder als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft steht sie dir zu.

Fahrgemeinschaften

In einer Fahrgemeinschaft darf jede Person die Pendlerpauschale für ihre eigene einfache Strecke ansetzen – auch Ehepaare, die zusammen fahren. Umwege zum Abholen zählen aber nicht. Für Mitfahrer gilt der Höchstbetrag von 4.500 Euro; wer selbst mit dem eigenen Pkw fährt, ist davon nicht gedeckelt.

Erste Tätigkeitsstätte – der zentrale Begriff

Die Pendlerpauschale gilt nur für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. Das ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung, der du dauerhaft zugeordnet bist (§ 9 Abs. 4 EStG). Je Dienstverhältnis gibt es höchstens eine erste Tätigkeitsstätte. Hast du keine erste Tätigkeitsstätte (z. B. bei ständig wechselnden Einsatzorten), gelten Reisekostengrundsätze – dann kannst du oft jeden gefahrenen Kilometer (Hin und Rückweg) ansetzen.

Was gilt beim Höchstbetrag von 4.500 Euro?

Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf 4.500 Euro pro Jahr gedeckelt. Diese Grenze gilt zum Beispiel bei Bahn, Bus, Rad oder als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft. Sie fällt aber weg, wenn du einen eigenen oder einen dir zur Nutzung überlassenen Pkw (Dienstwagen) nutzt – dann darfst du auch mehr als 4.500 Euro ansetzen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln kannst du zusätzlich deine tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, soweit sie über der Jahrespauschale liegen.

Fazit

Die Pendlerpauschale ist seit 2026 einfacher und großzügiger: einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer, verkehrsmittelunabhängig, dauerhaft. Für Pendler bedeutet das eine spürbare Entlastung – besonders auf kurzen und mittleren Wegen. Für dich in HR und Payroll ist die Entfernungspauschale gleichzeitig der Maßstab für Fahrtkostenzuschuss, Jobticket und Dienstwagen. Wer die Grenzen der Pauschalversteuerung kennt, holt für die Mitarbeitenden mehr Netto raus – ganz ohne Mehraufwand. Und genau dabei hilft dir eine Lohnsoftware, die diese Regeln sauber abbildet.

Häufige Fragen zur Pendlerpauschale (FAQ)

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie einheitlich 38 Cent pro Kilometer der einfachen Strecke – schon ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung mit 30 Cent für die ersten 20 Kilometer ist weggefallen.

Ja. Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Nur Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung sind ausgenommen. Bei Bus und Bahn kannst du höhere tatsächliche Kosten nachweisen.

Entfernungskilometer (einfache Strecke) × Arbeitstage × 0,38 Euro. Es zählt die kürzeste Straßenverbindung, abgerundet auf volle Kilometer, und nur einmal pro Arbeitstag.

Die Pendlerpauschale setzt der Arbeitnehmer in der Steuererklärung an. Der Fahrtkostenzuschuss ist eine Arbeitgeberleistung in der Entgeltabrechnung, die du bis zur Höhe der Entfernungspauschale mit 15 % pauschal versteuern kannst.

Nein. Pro Tag gibt es entweder die eine oder die andere. An Bürotagen zählt die Entfernungspauschale, an Homeoffice-Tagen die Tagespauschale von 6 Euro.

Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte entsteht ein geldwerter Vorteil von 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer pro Monat. Trotzdem darfst du die Entfernungspauschale ansetzen, solange der Vorteil nicht pauschal vom Arbeitgeber versteuert wurde.

Rechtlicher Hinweis für die Seite: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand der Angaben: Juli 2026.