Lexikon

Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale, auch Entfernungspauschale genannt, ist eine steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer und Selbständige, die regelmäßig zur Arbeit fahren. Sie dient dazu, die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich geltend zu machen. Ziel der Pendlerpauschale ist es, die finanziellen Belastungen durch den Arbeitsweg auszugleichen und die individuelle Steuerlast fair zu reduzieren. Sie stellt somit einen anerkannten Werbungskostenabzug im Rahmen der Einkommensteuer dar.

Höhe der Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale bezeichnet die Aufwendungen für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eines Arbeitnehmers. Die Berechnung dieser Aufwendungen erfolgt pro Kilometer der einfachen Wegstrecke. Bei einer Wegstrecke von 1 bis 20 Kilometern betragen diese pauschaliert 0,30 Euro pro Entfernungskilometer. Dabei werden nur volle Kilometer berücksichtigt. Bei einer Wegstrecke ab 21 Kilometer betragen die Aufwendungen pauschaliert 0,38 Euro je Kilometer (befristet bis 2026).
Die Entfernungspauschale ist unabhängig vom tatsächlich genutzten Verkehrsmittel und gilt somit auch für Fußgänger, Radfahrer, Motorrad-, Bus- und Bahnfahrer. 

Für die Entfernungspauschale gilt ein Höchstbetrag von 4.500 Euro jährlich, der geltend gemacht werden kann. Diese Deckelung gilt allerdings nicht für Fahrten mit dem PKW. Nutzt ein Arbeitnehmer nachweislich einen eigenen oder einen zur Nutzung überlassenen PKW und ergeben sich aufgrund der Entfernungspauschale Werbungskosten von über 4.500 Euro, kann der Betrag, der den Höchstbetrag übersteigt, berücksichtigt werden.

Steuerliche Regelung

Die Pendlerpauschale wirkt sich direkt auf die Einkommenssteuer aus, indem sie als Werbungskosten berücksichtigt wird. Das bedeutet: Je höher die Entfernung und die Häufigkeit der Fahrten ist, desto größer ist die mögliche Steuerentlastung. Sie reduziert also die steuerpflichtigen Einkünfte und damit die Steuerlast.