Lexikon

Reisekosten

Reisekosten sind Ausgaben, die durch beruflich oder geschäftlich bedingte Reisen entstehen (z. B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen). Sie können von Arbeitnehmern, Selbständigen und Unternehmen steuerlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber erstattet werden. Ziel der Reisekostenregelung ist es, finanzielle Belastungen, die durch dienstliche Reisetätigkeiten entstehen, steuerlich auszugleichen und die Mobilität im Berufsleben zu fördern. Grundlage für die steuerliche Behandlung bilden die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (§ 9 EStG) sowie die Lohnsteuerrichtlinien.

Arten der Reisekosten

Reisekosten setzen sich aus verschiedenen Kostenarten zusammen:

Fahrtkosten

  • Kosten für die An- und Abreise sowie Fahrten während der Reise

Übernachtungskosten 

  • Kosten für Hotels, Pensionen oder Unterkünfte, wenn die Dienstreise eine Übernachtung erfordert

Verpflegungsmehraufwendungen

  • Kosten für Mahlzeiten während einer Dienstreise

Steuerliche Regelung

Reisekosten können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Werden sie nicht erstattet, können sie als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden.

Entscheidend dabei ist die erste Tätigkeitsstätte eines Arbeitnehmers, die in den meisten Fällen der Arbeitgeber vorgibt. Damit es sich um eine steuerlich begünstigte Auswärtstätigkeit handelt, muss diese Auswärtstätigkeit berufsbedingt und im Interesse des Arbeitgebers veranlasst sein und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte und der Wohnung des Arbeitnehmers erfolgen.

Arbeitgeber sind verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Reisekosten zu erstatten. Der Umfang der Erstattung richtet sich nach den Regelungen im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung. Wurden keine Regelungen getroffen, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für beruflich bedingte Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschalbeträge.