Lexikon

Minijob

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, die entweder durch eine geringe Entlohnung oder eine kurzfristige Beschäftigungsdauer gekennzeichnet ist.
Minijobs sind besonders attraktiv für Schüler, Studierende, Rentner und Personen, die sich nebenberuflich etwas dazuverdienen möchten.

Rechtliche Grundlagen

Minijobs werden durch das Sozialgesetzbuch (SGB IV) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Die Einkommensgrenze liegt bei 556 Euro pro Monat (Stand 2025). Beschäftigungen dieser Art sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Eine Versicherungspflicht besteht bei der Rentenversicherung, von der sich der Arbeitnehmer auf Antrag befreien lassen kann. Arbeitsrechtlich gelten für geringfügig Beschäftigte grundsätzlich dieselben Vorschriften wie für Beschäftigte mit einer normalen Wochenarbeitszeit.

Bezüge aus Minijobs können entweder mit dem Pauschsteuersatz von 2% versteuert werden oder die Lohnsteuer wird mit 20 % pauschaliert oder der Arbeitslohn wird individuell nach den ELStAM des Arbeitnehmers versteuert.  

Mehrere Minijobs gleichzeitig

Arbeitnehmer, die versicherungspflichtig beschäftigt sind, dürfen – mit Genehmigung des Hauptarbeitgebers – nur einen versicherungsfreien Minijob ausüben. Weitere Minijobs werden mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind versicherungspflichtig. Übt ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs nebeneinander aus, müssen Sozialversicherungsbeiträge nur dann gezahlt werden, wenn die Einkünfte insgesamt die Grenze von 556 Euro monatlich überschreiten.