A1-Bescheinigungen kosten Zeit – besonders bei vielen Auslandseinsätzen
- Daten aus verschiedenen Quellen zusammensuchen
- Formulare und Anträge manuell bearbeiten
- Fristen überwachen
- Status von Anträgen nachhalten
- Bescheinigungen archivieren
Das bindet Zeit in HR und Payroll, die für wichtigere Aufgaben fehlt.
Deine digitale Lösung für das A1-Meldewesen
Mit SP_Data automatisierst du den Prozess und erstellst A1-Bescheinigungen direkt aus deinen vorhandenen Mitarbeiterdaten.
A1-Anträge direkt aus der Lohnabrechnung erstellen
Mitarbeiterdaten automatisch übernehmen
Auslandseinsätze schneller bearbeiten
Dokumente digital archivieren
Deine Personalabteilung entlasten
Weniger Fehlerquellen im Prozess
Auslandseinsätze ohne Papierchaos: A1-Bescheinigungen direkt aus deiner Lohnabrechnung erstellen
Warum SP_Data?
SP_Data verbindet moderne HR-Prozesse mit einer leistungsfähigen Lohnabrechnung.
Deine Vorteile:
- integrierte Prozesse statt Insellösungen
- weniger manuelle Arbeit
- bessere Datenqualität
- mehr Transparenz im Personalwesen
So funktioniert es:
Von der Anfrage bis zur Bescheinigung – einfach digital
Von der Anfrage bis zur Bescheinigung – einfach digital
1. Auslandseinsatz erfassen
Du hinterlegst die relevanten Informationen zum Mitarbeitereinsatz.
2. Daten automatisch übernehmen
Bestehende Mitarbeiter- und Abrechnungsdaten werden genutzt.
3. A1-Antrag digital bearbeiten
Der Prozess wird strukturiert und effizient abgewickelt.
4. Dokumente zentral verwalten
Bescheinigungen bleiben nachvollziehbar und verfügbar.
Für wen ist die Lösung geeignet?
Personalabteilungen
Reduziere administrative Aufgaben und behalte internationale Einsätze im Überblick.
Lohnabrechnung / Payroll
Nutze bestehende Daten und vermeide doppelte Pflege.
Unternehmen mit internationalen Teams
Verwalte Auslandseinsätze effizient und rechtssicher.
Häufige Fragen zur A1-Bescheinigung
Bei grenzüberschreitender Beschäftigung von Arbeitnehmern im EU-Ausland werden neben der deutschen Beitragspflicht ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge im EU-Ausland fällig. Um eine doppelte Beitragszahlung zu vermeiden, legen die EU-Richtlinien fest, dass bei einer Entsendung in das EU-Ausland nur die Abgabe-Regeln des Entsendelandes gelten. Dies gilt für alle EU-Staaten sowie für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Die A1-Bescheinigung ist der Nachweis, dass der Arbeitnehmer den deutschen Sozialversicherungsvorschriften unterliegt. Um zeitnah auf spontane Arbeitseinsätze reagieren zu können, wurde die digitale Beantragung mittels A1-Bescheinigung ermöglicht. Diese ist seit Juli 2019 verpflichtend.
Du benötigst eine A1-Bescheinigung, wenn deine Mitarbeiter vorübergehend in einem anderen EU-Staat oder bestimmten weiteren europäischen Ländern arbeiten.
Ja. Mit SP_Data übernimmst du vorhandene Mitarbeiterdaten direkt aus der Lohnabrechnung und verarbeitest die Anträge digital.
Du sparst Zeit, vermeidest doppelte Eingaben und behältst alle Bescheinigungen zentral im Blick.
Die Lösung eignet sich besonders für Unternehmen mit internationalen Mitarbeitereinsätzen, mehreren Standorten oder regelmäßigen Auslandstätigkeiten.
Seit Inkrafttreten des 6. SGB IV-Änderungsgesetzes im Januar 2019 kann der Arbeitgeber A1-Bescheinigungen unmittelbar aus dem Abrechnungsprogramm heraus beantragen. Um sicherzustellen, dass die Unterlagen im Ausland anerkannt werden, sendet die ausstellende Stelle die maschinelle A1-Bescheinigung als elektronisches Dokument in das Abrechnungsprogramm des Arbeitgebers zurück. Der Versand und der Empfang erfolgen dem folgend über das zentrale SP_Data Meldecenter. Die A1-Bescheinigung kann ausgedruckt und dem Arbeitnehmer überreicht werden. Das A1-Bescheinigung Komfortmodul ist lösungsübergreifend und intuitiv bedienbar. Der durch das neue Bescheinigungsverfahren zusätzlich entstandene Arbeitsaufwand wird durch die Nutzung des Komfortmoduls vollständig kompensiert, sodass sich die Nutzung schon bei wenigen Auslandsentsendungen im Monat rentiert.
Der A1-Bescheinigungsantrag kann sowohl über die SP_Data Lohnabrechnung (einzeln, gruppiert) als auch vorgelagert und workflowgesteuert über das SP_Data Mitarbeiterportal my_spdata erfolgen. Durch einen Vorantrag über das Mitarbeiterportal werden Eingaben durch den Mitarbeiter selbst hinterlegt und die Personalabteilung entlastet. Für viele Mitarbeiter, die gemeinsam verreisen, wie zum Beispiel ein Orchester, können die A1-Bescheinigungsanträge gleichzeitig gestellt werden. Das einmalige Einpflegen in den Stammdaten verhindert wiederholte Eingaben von Reisezeiten, Start- und Zielorten und Arbeitgeberdaten. Der Versand des A1-Bescheinigungsantrages erfolgt über das zentrale Meldecenter der SP_Data Lohnabrechnung. Sobald die digitale Genehmigung der Meldestelle vorliegt, wird die A1-Bescheinigung über die Personalabteilung verbucht und zugleich automatisch in der digitalen Personalakte des Mitarbeiters abgelegt. Der Antragsteller kann die Bescheinigung selbstständig aus seiner digitalen Personalakte des Mitarbeiterportals oder via my_spdata App abrufen.
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HR-Lexikon: A1-Bescheinigung
Die A1-Bescheinigung ist der wichtige Nachweis dafür, dass Beschäftigte bei vorübergehenden beruflichen Tätigkeiten im Ausland weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen. Für Arbeitgeber, HR und Lohnbuchhaltung schafft sie Sicherheit bei Dienstreisen, Entsendungen und internationalen Projekteinsätzen innerhalb Europas.