Sachbezugswerte 2027 - Was sind Mahlzeiten und Unterkunft wert?

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Drei Personen am Laptop
Freies Mittagessen, vergünstigte Kantinenmahlzeit oder eine Unterkunft vom Arbeitgeber gehören zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn und werden mit den amtlichen Sachbezugswerten bewertet. Diese steigen zum 1.1.2027 erneut an. Doch was steckt genau hinter diesen Sachbezugswerten? Wir erklären es dir.

2027 steigen die amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft. Das wirkt sich auf die Bewertung geldwerter Vorteile in der Payroll aus. Arbeitgeber müssen die neuen Werte bei Mahlzeiten, Essenszuschüssen und Unterkünften berücksichtigen und deren steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung überprüfen.

Was sind Sachbezugswerte?

Sachbezugswerte sind gesetzlich festgelegte Geldbeträge, mit denen bestimmte Leistungen des Arbeitgebers bewertet werden, die Mitarbeiter anstelle von Geld oder zusätzlich zum Gehalt erhalten. 

Dazu gehören insbesondere kostenlose oder vergünstigte Mahlzeiten sowie die Bereitstellung einer Unterkunft. Diese Leistungen gelten grundsätzlich als geldwerter Vorteil und können steuer- und sozialversicherungspflichtig sein. 

Die amtlichen Sachbezugswerte bestimmen, welcher Betrag dafür in der Lohnabrechnung anzusetzen ist. Die Sachbezugswerte werden jährlich angepasst.

Mahlzeiten - die neuen Werte

Der monatliche Sachbezugswert für freie Verpflegung steigt 2027 auf 355 Euro.

Für einzelne Mahlzeiten ergeben sich folgende Werte:

  • Frühstück: 2,43 Euro 
  • Mittagessen: 4,70 Euro
  • Abendessen: 4,70 Euro 
  • Vollverpflegung: 11,83 Euro pro Kalendertag.

Diese Beträge dienen dazu, den geldwerten Vorteil einer kostenlos oder verbilligt gewährten Mahlzeit steuerlich und sozialversicherungsrechtlich zu bewerten. 

Kantinenessen - wann entsteht ein geldwerter Vorteil?

Erhält ein Mitarbeiter ein kostenloses Mittagessen in der Betriebskantine, ist dafür 2027 grundsätzlich ein geldwerter Vorteil von 4,70 Euro anzusetzen, soweit keine besondere Steuerbefreiung greift. Ein Eigenanteil des Beschäftigten an der Mahlzeit reduziert diesen geldwerten Vorteil. Bezahlt er 4,70 Euro oder mehr, entfällt (für 2027) der geldwerte Vorteil aus dieser Mahlzeit komplett. Die Höhe des tatsächlichen Herstellungspreises der Mahlzeit ist bei Anwendung des amtlichen Sachbezugswerts übrigens nicht entscheidend.

Essenszuschüsse

Auch bei digitalen Essensmarken und bestimmten arbeitstäglichen Essenszuschüssen spielen die Sachbezugswerte eine wichtige Rolle, denn der Arbeitgeber kann unter den steuerlichen Voraussetzungen im Jahr 2027 je Arbeitstag einen Zuschuss von bis zu 7,80 Euro gewähren. Dieser setzt sich aus dem Sachbezugswert von 4,70 Euro und einem zusätzlichen Betrag von 3,10 Euro zusammen.

Bei Einhaltung der Voraussetzungen kann die Mahlzeit mit dem amtlichen Sachbezugswert bewertet werden, eine Pauschalversteuerung mit 25 Prozent ist dann grundsätzlich möglich. Bei zulässiger Pauschalversteuerung bleibt die Leistung regelmäßig sozialversicherungsfrei.

Der Betrag von 7,80 Euro ist allerdings nicht automatisch steuerfrei. 

Die steuerliche Behandlung hängt von der konkreten Gestaltung des Zuschusses und der Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen ab. 

Freie Unterkunft

Die Bewertung einer vom Arbeitgeber gestellten Unterkunft ändert sich 2027 ebenfalls, der monatliche Sachbezugswert steigt von 285 Euro auf 289 Euro. 

Die pauschalen Werte gelten nicht uneingeschränkt für jede Wohnsituation. Bei Gemeinschaftsunterkünften, Mehrfachbelegung sowie für bestimmte Jugendliche und Auszubildende gibt es abweichende Bewertungsregeln. Außerdem musst du zwischen einer Unterkunft und einer eigenständigen Wohnung unterscheiden. Bei einer Wohnung gelten grundsätzlich andere Bewertungsmaßstäbe, insbesondere der ortsübliche Mietwert.

Die tatsächlichen Wohnverhältnisse entscheiden darüber, welcher Wert in der Lohnabrechnung anzusetzen ist.

Vorsicht bei Minijobs

Gerade bei geringfügig Beschäftigten können Sachbezüge die Verdienstgrenze beeinflussen. Erhält ein Minijobber neben seinem laufenden Lohn beitragspflichtige Sachleistungen, können diese zum regelmäßigen Arbeitsentgelt zählen und damit die geringfügige Beschäftigung gefährden.

Ob eine Leistung anzurechnen ist, hängt allerdings von ihrer steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung ab. Pauschal versteuerte und beitragsfreie Mahlzeiten sind anders zu beurteilen als individuell steuer- und beitragspflichtige Sachbezüge.

Was kannst du tun?

  • Aktualisiere ggf. die Lohnarten für freie und verbilligte Mahlzeiten.
  • Prüfe bestehende Kantinenregelungen und Essenszuschüsse.
  • Kontrolliere die steuerliche Behandlung von digitalen Essensmarken.
  • Unterscheide bei der Wohnraumüberlassung zwischen Unterkunft und Wohnung.
  • Prüfe, ob Sachbezüge die Verdienstgrenze von Minijobbern beeinflussen.
  • Dokumentiere die Bewertungsgrundlagen für spätere Betriebsprüfungen.

Hinweis
Die Sachbezugswerte 2027 haben am 16. Oktober 2026 die Zustimmung des Bundesrats erhalten. Die Rechtsgültigkeit tritt mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ein.