Nach über einem Jahr Pandemie und Kontaktbeschränkungen sehnen sich viele Menschen nach Strand, Sonne und Meer. Doch was gilt nach der Rückkehr aus dem Urlaub, wenn das Urlaubsdomizil gleichzeitig Corona-Hotspot ist? Was gilt aufgrund der aktuellen Corona-Lage für die Reiserückkehrer? Lohnfortzahlung gibt es nur bei nicht schuldhaftem Fernbleiben.