3 Min
Jahresarbeitsentgeltgrenze 2027 - wer bleibt in der PKV?
Zum Jahreswechsel 2027 müssen Arbeitgeber das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt und den Versicherungsstatus ihrer Mitarbeiter besonders aufmerksam prüfen, denn neben der üblichen jährlichen Erhöhung der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze kommt diesmal ein einmaliger zusätzlicher Anstieg von 3.600 Euro.
Zwei Erhöhungen, zwei verschiedene Grenzen
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) steigt 2027 zunächst entsprechend der regulären Fortschreibung. Hinzu kommt ein mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossener einmaliger Zuschlag von 3.600 Euro. Auch die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung steigt 2027 zusätzlich.
Verwechsle die beiden Werte nicht: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze entscheidet über die Versicherungsfreiheit eines Mitarbeiters. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welcher Höhe Beiträge berechnet werden.
Den endgültigen Grenzbetrag für 2027 setzt die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung fest. Für eine verbindliche Jahreswechselprüfung brauchst du diesen amtlichen Wert.
SV-Rechegrößenverordnung 2027 (Stand 30.09.2026)
Bislang liegt nur der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 21.09.2026 vor. Die Verordnung ist noch nicht amtlich.
Der Kabinettsbeschluss erfolgt voraussichtlich Oktober 2026, die Zustimmung des Bundesrats voraussichtlich im November 2026, Inkrafttreten ist am 1. Januar 2027.
Voraussichtliche Werte (Entwurf)
Allgemeine JAEG 84.150 Euro/Jahr
Beitragsbemessungsgrenze GKV 76.500 Euro/Jahr bzw. 6.375 Euro/Monat
Bereits beschlossen
Die einmalige Sonderanhebung (3.600 Euro/Jahr) steht über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz fest (in Kraft seit 30. Juli 2026)
Für die Praxis
Unterstelle bis zur Verabschiedung keinen festen Grenzwert.
Übernimm für die Jahreswechselprüfung den amtlich veröffentlichten JAEG-Wert.
Bereits privat versichert? Prüfe den Stichtag
Für schon privat Versicherte vorweg die Entwarnung: Der einmalige Zuschlag von 3.600 Euro schiebt niemanden automatisch zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Der Gesetzgeber wollte gerade verhindern, dass allein die künstliche Anhebung der Grenze einen bestehenden Privatversicherten wieder versicherungspflichtig macht.
Dafür gibt es 2027 faktisch zwei Grenzen:
- Die allgemeine JAEG – regulär fortgeschrieben und zusätzlich um den einmaligen Zuschlag von 3.600 Euro angehoben.
- Eine eigene, niedrigere Grenze für den Bestand, nur regulär fortgeschrieben, ohne den Zuschlag.
Unter die niedrigere Bestandsgrenze fällt, wer am 31. Dezember 2026 zwei Dinge gleichzeitig erfüllt hat: Er war wegen seines Entgelts bereits versicherungsfrei (sein regelmäßiges Arbeitsentgelt lag über der damals geltenden Grenze) und er war zu diesem Stichtag privat krankenvollversichert.
Prüfe deshalb bei privat versicherten Mitarbeitern, ob sie am 31. Dezember 2026 tatsächlich versicherungsfrei waren und ob eine private Krankenvollversicherung bereits besteht. Halte den Status zum Stichtag fest, damit die Einordnung für 2027 belegbar ist.
Was zählt zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt?
Das Grundgehalt mal zwölf ist der Ausgangspunkt, aber nicht immer das Ergebnis. Regelmäßiges Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gehört beispielsweise dazu, wenn die Zahlung mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich zu erwarten ist. Unregelmäßige Überstundenvergütungen und familienbezogene Zuschläge bleiben bei dieser Prüfung außen vor. Eine beitragsfreie Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung kann das maßgebliche Arbeitsentgelt dagegen senken.
Eine reine Auswertung des bisherigen Jahresbruttos reicht für die Entscheidung also nicht. Du brauchst eine begründete Prognose des regelmäßigen Entgelts und musst bei Änderungen erneut prüfen.
Wann ändert sich die Versicherungspflicht?
Steigt das regelmäßige Entgelt während eines Jahres über die maßgebliche Grenze, endet eine bestehende Krankenversicherungspflicht grundsätzlich erst zum Jahresende. Voraussetzung ist, dass das Entgelt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt. Sinkt das regelmäßige Entgelt dagegen unter die maßgebliche Grenze, kann Versicherungspflicht unmittelbar eintreten. Eine lediglich vorübergehende Minderung ist gesondert zu beurteilen.
Wird ein bisher versicherungsfreier Mitarbeiter allein durch die Anhebung der Grenze wieder krankenversicherungspflichtig, kann er sich innerhalb von drei Monaten von der Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Befreiung ist unwiderruflich.
Weitere Ausnahmen gehören in die Einzelfallprüfung. Dazu zählen insbesondere die gesetzlichen Voraussetzungen für Personen nach Vollendung des 55. Lebensjahres und mögliche Befreiungen von der Versicherungspflicht. Ändere den Versicherungsstatus in der Payroll deshalb erst, wenn die maßgebliche Grenze und der konkrete Fall geklärt sind.
Was kannst du tun?
- Übernimm die amtlich festgesetzten Jahresarbeitsentgeltgrenzen für 2027.
- Ermittle das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt statt nur das bisher ausgezahlte Jahresbrutto.
- Prüfe sichere Sonderzahlungen, unregelmäßige Vergütungen und beitragsfreie Entgeltumwandlung getrennt.
- Dokumentiere bei privatversicherten Mitarbeitern den Status zum 31.12. 2026.
- Wende die Sondergrenze für bereits privat Versicherte nur bei erfüllten Voraussetzungen an.
- Weise Mitarbeiter, die durch die Anhebung versicherungspflichtig werden, auf die 3-Monats-Frist zur Befreiung hin.
- Kläre Grenzfälle und mögliche Ausnahmen, bevor du Beitragsgruppen oder Meldungen änderst.