Abfindungen sind Zahlungen, die ein Arbeitgeber nach vorausgegangener Kündigung bzw. dem Beschließen eines Aufhebungsvertrags leistet. Zu den Abfindungen zählen keine Sonderzahlungen für z. B. nicht abgegoltenen Urlaub oder Zahlungen, die als Ausgleich eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots fließen.