Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen mindestens einer Gewerkschaft und einem oder mehreren Arbeitgebern beziehungsweise Arbeitgeberverbänden. In diesem Vertrag werden die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten einer bestimmten Branche oder eines Unternehmens verbindlich geregelt. Dazu gehören unter anderem Löhne und Gehälter, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen und sonstige Arbeitsbedingungen. Tarifverträge haben für die Mitglieder der beteiligten Gewerkschaften und Arbeitgeber verbindliche Wirkung, und während ihrer Laufzeit besteht in der Regel eine Friedenspflicht, das heißt, es dürfen keine Arbeitskämpfe wie Streiks oder Aussperrungen stattfinden.
Rechtliche Grundlage
Der Tarifvertrag gilt für ein Arbeitsverhältnis unmittelbar verbindlich, das heißt sie sind verpflichtet, die darin festgelegten Regelungen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere Löhne und Gehälter, Arbeitszeiten, Urlaub, Kündigungsfristen sowie weitere Arbeitsbedingungen.
Während der Laufzeit eines Tarifvertrags gilt die sogenannte Friedenspflicht. Das bedeutet, dass weder Arbeitnehmer zu Streiks noch Arbeitgeber zu Aussperrungen greifen dürfen, um Veränderungen der tariflichen Regelungen durchzusetzen. Auf diese Weise soll der soziale Frieden in den tarifgebundenen Betrieben gesichert werden.
Darüber hinaus wirken Tarifverträge auch auf die individuellen Arbeitsverträge der tarifgebundenen Arbeitnehmer. Ein Arbeitsvertrag darf inhaltlich keine schlechteren Bedingungen enthalten als der Tarifvertrag; schlechtere Vereinbarungen wären rechtlich unwirksam. Gleichzeitig können die Tarifregelungen durch gesetzliche Vorschriften ergänzt oder eingeschränkt werden, wenn das Gesetz Mindeststandards vorsieht.
Wenn ein Tarifvertrag ausläuft, treten häufig die Regelungen der Nachwirkung in Kraft. Das bedeutet, dass die tariflichen Bestimmungen solange weiter gelten, bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird, um eine nahtlose Fortführung der Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gewährleisten.
Modul Tarifwerke & Tabellen
Das Zusatzmodul Tarifwerke und Tabellen ermöglicht die präzise Abbildung einer Vielzahl von Tarifverträgen