Lexikon

Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung ist eine Möglichkeit, einen Teil des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers gegen andere Leistungen des Arbeitgebers wie beispielsweise Sachbezüge einzutauschen. Für diese fallen in der Regel keine oder nur eine geringere Steuerbelastung an. Sie wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart.

Eine Form der Entgeltumwandlung ist die staatlich geförderte Form der betrieblichen Altersversorgung. Arbeitnehmer haben einen rechtlichen Anspruch darauf, einen Teil ihres Arbeitsentgelts für die betriebliche Altersversorgung einzusetzen.

Rechtliche Grundlagen

Die Entgeltumwandlung ist in Deutschland im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Seit 2002 haben Arbeitnehmer das gesetzliche Recht, einen Teil ihres Gehalts beispielsweise für die betriebliche Altersvorsorge einzusetzen und der Arbeitgeber ist verpflichtet, dies zu ermöglichen. Seit 2018 muss der Arbeitgeber zudem einen Zuschuss von 15 % leisten, wenn durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.

Beiträge zur Entgeltumwandlung sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei, wodurch die Altersvorsorge finanziell attraktiv wird. Ergänzend definiert das Einkommensteuergesetz die steuerliche Behandlung der Beiträge und sichert so die Planungssicherheit für Arbeitnehmer.

Verwendungsbereiche

Die Entgeltumwandlung kann in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden:

  • Betriebliche Altersversorgung
  • Mobilitätsleistungen
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Sachbezüge