Lexikon

Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Unter der betrieblichen Altersversorgung versteht man eine freiwillig oder gesetzlich geregelte Zusatzversorgung, die Arbeitnehmern im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall finanzielle Absicherung bietet. Ergänzend zur gesetzlichen Rentenversicherung kann sie eine bedeutende Rolle einnehmen.

Die bAV erfolgt entweder durch direkte Leistungen des Arbeitgebers oder über externe Versorgungseinrichtungen. Sie basiert auf dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG), welches beschreibt, dass Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine Umwandlung von Teilen des Arbeitslohns für die betriebliche Alterversorgung haben. Somit verzichten Arbeitnehmer auf Teile ihres Lohns und schließen mit dem Arbeitgeber zum Ausgleich eine Versorgungsvereinbarung ab.

Durchführungswege

Die betriebliche Altersversorgung bietet, neben der Funktion als zusätzliche Rente, Steuer- und Sozialversicherungsvorteile. Für die konkrete Durchführung der betrieblichen Altersversorgung stehen fünf Durchführungswege zur Wahl: 

  • Pensionskassen
  • Pensionsfonds
  • Direktversicherungen
  • Direkt-/Pensionszusagen
  • Unterstützungskassen 

Steuerliche und sozialversicherungs-
rechtliche Vorteile

Mit der betrieblichen Altersvorsorge profitieren Arbeitnehmer von deutlichen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen. Beiträge zur bAV sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze West der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei, und bis zu 4 % dieser Grenze sind zudem sozialversicherungsfrei. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, was unmittelbar zu einer Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben führt.

Bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge werden die Leistungen vollständig versteuert. Zudem müssen gesetzlich krankenversicherte Bezieher einer Betriebsrente darauf Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Dieses Prinzip wird als nachgelagerte Besteuerung bezeichnet: Während der Einzahlungsphase profitieren Beschäftigte von Steuer- und Abgabenvorteilen, später wird die Auszahlung entsprechend besteuert.