Elterngeld
Elterngeld ist eine staatliche Einkommensersatzleistung für Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten, um sich um den Nachwuchs zu kümmern. Es gleicht einen Teil des wegfallenden Einkommens aus und beträgt in der Regel 65 bis 100 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens – mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Rechtliche Grundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Das Wichtigste in Kürze:
- Was: Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt. Es kommt vom Staat, nicht vom Arbeitgeber.
- Höhe: in der Regel 65 % des Nettoeinkommens – mindestens 300 Euro, höchstens 1.800 Euro pro Monat (Basiselterngeld).
- Dauer: bis zu 14 Monate Basiselterngeld als Paar, mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus bis zu 32 Lebensmonate des Kindes.
- Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus – flexibel kombinierbar.
- Anspruch: Wer sein Kind selbst betreut, in Deutschland lebt, maximal 32 Wochenstunden arbeitet und die Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen nicht überschreitet.
- Antrag: nach der Geburt bei der Elterngeldstelle – am einfachsten online über Elterngeld Digital. Rückwirkend gibt es Elterngeld nur für 3 Monate.
- Steuern: Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist Geld vom Staat, das den Einkommensverlust nach der Geburt auffängt. Wer sein Kind betreut und deshalb pausiert oder in Teilzeit geht, bekommt einen Teil des früheren Nettolohns ersetzt. Eingeführt wurde es 2007 und löste damals das Erziehungsgeld ab. Das Ziel: Familien finanziell absichern und Beruf und Familie besser vereinbar machen.
Wichtig: Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen hatten – dann greift der Mindestbetrag von 300 Euro.
Elterngeld oder Elternzeit – was ist der Unterschied?
Die beiden Begriffe werden gern verwechselt, meinen aber zwei verschiedene Dinge:
- Elternzeit ist dein Recht als Arbeitnehmer gegenüber deinem Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung, um dein Kind zu betreuen. Sie regelt dein Arbeitsverhältnis.
- Elterngeld ist die staatliche Geldleistung, die den Einkommensausfall in dieser Zeit teilweise ersetzt. Sie kommt von der Elterngeldstelle, nicht vom Arbeitgeber.
- Kurz gesagt: Elternzeit ist die Freistellung, Elterngeld ist das Geld. Du kannst Elterngeld beziehen, ohne in
Elternzeit zu sein (etwa als Selbstständige) – und umgekehrt.
Welche Arten von Elterngeld gibt es?
Es gibt drei Varianten, die du flexibel miteinander kombinieren kannst:
| Variante | Bezugsdauer | Höhe pro Monat | Für wen sinnvoll? |
| Basiselterngeld | bis zu 14 Monate (zwischen Eltern aufteilbar) | 300 - 1.800 € | Eltern, die nach der Geburt pausieren |
| ElterngeldPlus | doppelt so lange wie Basiselterngeld | 150 - 900 € | Eltern, die früh wieder in Teilzeit einsteigen |
| Partnerschaftsbonus | 2 bis 4 zusätzliche Monate je Elternteil | 150 - 900 € | Paare, die beide gleichzeitig Teilzeit arbeiten |
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld ist die klassische Variante. Paare können sich insgesamt 14 Monate aufteilen – ein Elternteil kann davon mindestens 2 und höchstens 12 Monate nehmen. Die vollen 14 Monate gibt es nur, wenn beide Elternteile mitmachen und mindestens einer in 2 Monaten weniger verdient. Diese beiden Extra-Monate heißen Partnermonate. Alleinerziehende bekommen die vollen 14 Monate allein. Basiselterngeld kannst du nur in den ersten 14 Lebensmonaten deines Kindes beziehen.
ElterngeldPlus
ElterngeldPlus ist für alle, die früher wieder arbeiten möchten. Du bekommst pro Monat höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes, dafür doppelt so lange: Aus einem Monat Basiselterngeld werden zwei Monate ElterngeldPlus. Arbeitest du in Teilzeit, kann dein ElterngeldPlus genauso hoch ausfallen wie das Basiselterngeld – nur eben über den doppelten Zeitraum. ElterngeldPlus lässt sich bis zum 32. Lebensmonat des Kindes beziehen.
Partnerschaftsbonus
Den Partnerschaftsbonus gibt es obendrauf, wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Jeder Elternteil kann 2, 3 oder 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate bekommen. Voraussetzung: Ihr arbeitet beide im selben Zeitraum zwischen 24 und 32 Wochenstunden. Auch Alleinerziehende können den Bonus allein nutzen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Elterngeld richtet sich nach deinem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt (bei Müttern: vor Beginn des Mutterschutzes).
- Ersatzrate: in der Regel 65 % des wegfallenden Nettoeinkommens. Bei geringerem Einkommen steigt die Rate stufenweise auf bis zu 67 %, bei sehr niedrigem Einkommen auf bis zu 100 %.
- Mindestbetrag: 300 Euro (Basiselterngeld) bzw. 150 Euro (ElterngeldPlus) – auch ohne vorheriges Einkommen.
- Höchstbetrag: 1.800 Euro (Basiselterngeld) bzw. 900 Euro (ElterngeldPlus).
Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
- Geschwisterbonus: Lebt ein weiteres Kind unter 3 Jahren (oder leben zwei Kinder unter 6 Jahren) im Haushalt, erhöht sich dein Elterngeld um 10 % – mindestens 75 Euro beim Basiselterngeld bzw. 37,50 Euro beim ElterngeldPlus.
- Mehrlingszuschlag: Bei Zwillingen, Drillingen und Co. gibt es je weiterem Kind 300 Euro zusätzlich.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld hast du, wenn du:
- dein Kind nach der Geburt selbst betreust und erziehst,
- mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebst,
- deinen Wohnsitz in Deutschland hast,
- nicht mehr als 32 Wochenstunden arbeitest und
- die Einkommensgrenze nicht überschreitest.
Elterngeld können nicht nur leibliche Eltern bekommen, sondern auch Adoptiveltern, Stief- und Pflegeeltern sowie in Ausnahmefällen Verwandte wie Großeltern oder Geschwister.
Die Einkommensgrenze: 175.000 Euro
Für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt die Einkommensgrenze einheitlich bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen – für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Wird die Grenze überschritten, entfällt der Anspruch komplett. Eine anteilige Kürzung gibt es nicht.
Wichtig: Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt (steht in deinem Steuerbescheid), nicht das Bruttoeinkommen. Das Brutto liegt meist deutlich höher – ein zu versteuerndes Einkommen von 175.000 Euro entspricht bei kinderlosen Paaren etwa 207.000 Euro brutto.
Wie lange wird Elterngeld gezahlt?
Das hängt davon ab, wie du die Varianten kombinierst:
- Basiselterngeld: 12 Monate für einen Elternteil, 14 Monate als Paar (mit Partnermonaten) oder für Alleinerziehende.
- ElterngeldPlus: doppelt so lange – aus 14 werden bis zu 28 Monate.
- Partnerschaftsbonus: 2 bis 4 zusätzliche Monate je Elternteil obendrauf.
Beide Elternteile können nur noch maximal 1 Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen – und das nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate. Ausnahmen gelten für Frühchen, Mehrlinge und Kinder mit Behinderung.
Wie und wo beantrage ich Elterngeld?
Elterngeld beantragst du schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle – und zwar erst nach der Geburt. Rückwirkend wird es nur für die letzten 3 Lebensmonate vor dem Antrag gezahlt. Also: lieber früh dran sein.
- Digital: In allen Bundesländern kannst du Elterngeld online beantragen. Der Bundesservice ElterngeldDigital führt dich Schritt für Schritt durch den Antrag. Einige Bundesländer haben eigene Portale.
- Wichtige Unterlagen: Geburtsurkunde (Ausfertigung für Elterngeld), Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und die Arbeitgeberbescheinigung.
Wie hängt Elterngeld mit dem Mutterschaftsgeld zusammen?
Mutterschaftsgeld und Elterngeld verfolgen denselben Zweck – beide ersetzen wegfallendes Einkommen. Deshalb gibt es sie nicht doppelt: In den Wochen der Mutterschutzfrist nach der Geburt bekommt die Mutter Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss. Diese Leistungen werden voll auf das Elterngeld angerechnet.
Praktisch heißt das: Die Lebensmonate mit Mutterschaftsgeld gelten bei der Mutter als verbrauchte Basiselterngeld-Monate – auch wenn kein zusätzliches Elterngeld ausgezahlt wird. Das solltest du bei der Planung im Blick haben, vor allem für den zweiten Elternteil.
Ist Elterngeld steuerfrei?
Ja – aber mit einem Haken. Elterngeld ist steuerfrei, es fallen keine Steuern und keine Sozialabgaben direkt an. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Für die Berechnung deines Steuersatzes wird das Elterngeld zu deinem übrigen Einkommen hinzugerechnet. Dadurch steigt der Steuersatz auf dein steuerpflichtiges Einkommen – und es kann eine Steuernachzahlung geben.
Wer im Kalenderjahr mehr als 410 Euro Elterngeld bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Unser Tipp: Leg dir für eine mögliche Nachzahlung etwas zurück – dann bist du auf der sicheren Seite.
Was Arbeitgeber zum Elterngeld wissen müssen
Das Elterngeld zahlt der Staat – in deiner Lohnabrechnung taucht es nicht auf. Trotzdem hast du als Arbeitgeber ein paar wichtige Berührungspunkte:
- Arbeitgeberbescheinigung: Auf Verlangen musst du eine Bescheinigung nach § 12 BEEG ausstellen, damit die Elterngeldstelle die Höhe des Elterngelds berechnen kann. Das ist deine wichtigste Pflicht.
- Elternzeit verwalten: Elternzeit wird nicht beantragt, sondern angemeldet – spätestens 7 Wochen vor Beginn. Dafür reicht inzwischen die Textform, also zum Beispiel eine E-Mail. Du bist verpflichtet, die Elternzeit zu bescheinigen.
- Teilzeit während des Bezugs: Während der Elternzeit dürfen deine Mitarbeitenden bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Einen Teilzeitantrag darfst du nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
- Urlaub kürzen: Für jeden vollen Monat Elternzeit darfst du den Urlaubsanspruch um ein Zwölftel kürzen.
- Steuerlicher Hinweis: Du bist nicht zur Beratung verpflichtet – ein freundlicher Hinweis auf den Progressionsvorbehalt schafft aber Vertrauen. Konkrete Steuerberatung solltest du allerdings dem Profi überlassen.
Mit einer guten HR-Software behältst du Elternzeiten, Fristen und Bescheinigungen mühelos im Blick – so
läuft alles einfach, klar und genau so, wie du es brauchst.
Häufige Fragen zum Elterngeld
Zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat beim Basiselterngeld – in der Regel 65 % deines vorherigen Nettoeinkommens, bei niedrigem Einkommen mehr.
Der Staat, über die zuständige Elterngeldstelle. Dein Arbeitgeber ist finanziell nicht beteiligt.
Basiselterngeld bis zu 14 Monate, ElterngeldPlus doppelt so lange – plus 2 bis 4 Partnerschaftsbonus-Monate je Elternteil.
Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Elterngeld ist die staatliche Geldleistung, die den Einkommensausfall in dieser Zeit ausgleicht.
Bei der Elterngeldstelle deines Wohnorts – am einfachsten online über ElterngeldDigital oder das Portal deines Bundeslandes.
Nein, Elterngeld ist steuerfrei. Es erhöht aber über den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz. Ab 410 Euro Elterngeld im Jahr musst du eine Steuererklärung abgeben.
175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt – für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen.
Ja, bis zu 32 Wochenstunden. Dein Teilzeiteinkommen wird bei der Berechnung des Elterngelds berücksichtigt.