Abfindung
Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung, die ein Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten kann. Sie dient dazu, den Verlust des Arbeitsplatzes zu kompensieren und eventuelle finanzielle Einbußen des Arbeitnehmers auszugleichen.
Es gibt keine feste gesetzliche Regelung für die Höhe der Abfindung. In der Praxis gewähren jedoch viele Arbeitgeber eine Abfindung in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr.
Gründe für eine Abfindung
Der Arbeitgeber ist bei einer rechtmäßigen Kündigung grundsätzlich nicht verpflichtet eine Abfindung zu zahlen. Dennoch zahlen Arbeitgeber bei arbeitgeberseitigen Kündigungen oft eine Abfindung, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Im Falle einer Kündigungsschutzklage kann auch das Arbeitsgericht in einem Auflösungsurteil den Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verpflichten, wenn die Kündigung unwirksam war.
Daneben kann eine Abfindungszahlung auch in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen oder Aufhebungsverträgen vereinbart werden.
Steuerliche Regelung
Grundsätzlich sind Abfindungen steuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig, es fallen also keine Beiträge zu Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung an.
Um die Steuerlast zu mildern, kann die sogenannte „Fünftelregelung“ (§ 34 EStG) angewendet werden. Diese sorgt dafür, dass die Steuer so berechnet wird, als wäre die Abfindung auf fünf Jahre verteilt, was die Progression mindert.