Mehr Sicherheit in der Abrechnung von Altersteilzeit
Altersteilzeitfälle unterscheiden sich deutlich von klassischen Teilzeitmodellen.
Typische Herausforderungen in der Praxis:
Persönliche Beratung zur Altersteilzeit
Wenn du Altersteilzeitfälle regelmäßig abrechnest, lohnt sich eine durchgängige, integrierte Lösung in deiner Entgeltabrechnung. Gerne sprechen wir mir dir darüber.
So wird die Abrechnung nicht zur Sonderbehandlung, sondern bleibt Teil deines Standardprozesses.
Arbeitsteilzeit (ATZ) in der Praxis sauber abbilden
Das Modul unterstützt dich bei der kompletten Abwicklung von Altersteilzeitfällen. So bleibt die Abrechnung nachvollziehbar – auch bei langen Laufzeiten.
- durchgängige Berechnung über die gesamte ATZ-Phase
- saubere Trennung von Arbeits- und Freistellungsphase
- automatische Ermittlung von Wertguthaben und Aufstockungen
- Integration in deine bestehende Entgeltabrechnung
- konsistente Datenbasis für SV- und Steuerprüfungen
- nachvollziehbare Abrechnung – auch bei langen Laufzeiten
Für Entgeltabrechnung und HR entwickelt
Das Modul ist für dich relevant, wenn du:
Altersteilzeitfälle regelmäßig abrechnest
eine sichere und konsistente Berechnung brauchst
manuelle Zusatzberechnungen vermeiden willst
Wert auf prüfungssichere Prozesse legst
mit komplexen Abrechnungsfällen im Alltag arbeitest
Altersteilzeit einfach in Prozesse integrieren
Altersteilzeit erfordert keine Sonderlösung im Tagesgeschäft – aber eine saubere technische Abbildung im Hintergrund. Ziel ist nicht mehr Aufwand, sondern weniger manuelle Korrektur und mehr Konsistenz in der Abrechnung.
FAQ – Altersteilzeitabrechnung
Mit den gesetzlichen Regelungen zur Altersteilzeit hat der Gesetzgeber angestrebt, älteren Mitarbeitern einen gleitenden und frühzeitigen Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen und gleichzeitig Anreize zu schaffen, die frei werdenden Arbeitsplätze neu zu besetzen.
Es gibt zwei Varianten der Altersteilzeit. Bei der kontinuierlichen Altersteilzeit, auch als Gleichverteilungsmodell bekannt, reduziert der Mitarbeiter seine Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit auf die Hälfte seiner ursprünglichen Arbeitszeit. Beim Blockmodell dagegen wechselt der Mitarbeiter zwischen einer Phase der Vollzeitarbeit und einer Phase der Freistellung in etwa gleicher Dauer ab.
Das ATZ-Modul bildet die Grundlage zur Abrechnung der o.g. Berechnungsmodelle. Die Bildung von Wertguthaben und der SV-Luft, das Block- oder das Teilzeitmodell sowie die Abwicklung von Störfällen bzw. Berechnung von Einmalzahlungen. SP_Data Lohnabrechnung (SP_Data PA) beherrscht die Berechnung der Altersteilzeit nach altem Recht (vor dem 01.07.2004 vereinbart) und nach neuem Recht (Regelarbeitsentgelt). Dieses wird über eine Eingabe im Personalstamm gesteuert. Das Modul berechnet die Aufstockungsbeträge des Brutto- und Nettoentgeltes, sowie die zusätzlichen RV-Beiträge des Arbeitgebers automatisch. Die Abrechnungsliste für die Arbeitsagentur ist integriert.
Um den speziellen Anforderungen der Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen gerecht zu werden, können abweichende Aufstockungs- und Mindestnettobeträge eingegeben werden – ergänzend zur gesetzlichen Regelung. In der Abrechnungsliste für die Arbeitsagentur werden selbstverständlich nur die sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenden Beträge aufgeführt.
Weil Entgelt, Arbeitszeit und Wertguthaben zeitlich auseinanderfallen und über mehrere Jahre verwaltet werden müssen.
Insbesondere die korrekte Behandlung von Wertguthaben und Aufstockungsbeträgen sowie die SV-rechtliche Einordnung.
Ja, durch eine integrierte Abbildung im Lohnabrechnungssystem lassen sich viele Berechnungen standardisieren.
Die neuere und heute fast ausschließlich genutzte Form der Altersteilzeit ist das Blockmodell. Hierbei wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Beschäftigungsphasen unterteilt. In der ersten, sogenannten Ansparphase, bleibt die wöchentliche Arbeitszeit ungekürzt. In der zweiten Phase, der Freistellungsphase, wird der Arbeitnehmer von seiner Arbeitsleistung freigestellt. Über die Gesamtdauer ergibt sich also auch hier eine Reduzierung der Arbeitszeit. Grundsätzlich handelt es sich bei der Altersteilzeit um eine Teilzeitbeschäftigung. Unterschiede zur normalen Teilzeitarbeit ergeben sich insbesondere aus den Anspruchsvoraussetzungen für die Förderung der Altersteilzeit.