Bundesarbeitsgericht: Erreichbarkeit nach Feierabend kann rechtens sein

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Nach der Arbeit genießen abhängig Beschäftigte ihre Freizeit – so weit, so einleuchtend. Allerdings haben Arbeitnehmer nicht in allen Fällen ein uneingeschränktes Recht darauf, nach Feierabend nicht erreichbar zu sein. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt.