SP_Data Steueränderungsgesetz 2025

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Steueränderungsgesetz 2025: Was kommt auf Payroll und HR zu?

Das Bundesfinanzministerium hat am 4. September 2025 den Referentenentwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 veröffentlicht und damit einiges auf den Weg gebracht: Entfernungspauschale, Ehrenamtspauschale, Gemeinnützigkeit, Mobilitätsprämie – all diese Änderungen wirken in die Lohnabrechnung hinein. Konkret bedeutet das: Neue Rechenregeln, neue Prüfpflichten und ein enger Zeitrahmen bis zur Umsetzung ab dem Veranlagungszeitraum 2026.

Der aktuelle Stand

Das Steueränderungsgesetz 2025 zielt laut Bundesregierung auf Entlastung und mehr Flexibilität, steuerlich wie organisatorisch. Neben klassischen Einkommenssteuer-Themen finden sich darin auch Anpassungen in der Umsatzsteuer, im Gemeinnützigkeitsrecht und in technischen Vorschriften.

Konkret geplant sind steuerliche Erleichterungen für Gastronomie, Berufspendler und Ehrenamtliche. Daneben wird der rechtliche Rahmen für gemeinnützige Organisationen modernisiert, unter anderem durch neue Freigrenzen und die Anerkennung von E-Sport als förderungswürdigem Zweck. Einzelne Maßnahmen gelten bereits mit der Veröffentlichung, der Großteil tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Auswirkungen auf Unternehmen

Die geplanten Änderungen wirken in mehreren Bereichen direkt in die Payroll-Prozesse hinein:

So soll die Entfernungspauschale vereinheitlicht und auf 38 Cent pro Kilometer angehoben werden – und zwar vom ersten Kilometer an. Bislang galten gestaffelte Beträge: 30 Cent bis zum 20. Kilometer, erst ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Die neue Regelung schafft zwar Klarheit, erfordert aber eine technische Anpassung der Lohnabrechnung. Gleiches gilt für den Bereich der doppelten Haushaltsführung, auch hier soll die neue Pauschale greifen.

Für das Ehrenamt bringt das Gesetz höhere Pauschalen: Die Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro. Diese steuerfreien Beträge sind im Lohnsteuerabzugsverfahren korrekt und ggf. auch rückwirkend zu berücksichtigen.

Zudem wird die Mobilitätsprämie entfristet. Ursprünglich nur bis 2026 vorgesehen, soll sie dauerhaft für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen gelten. Das bedeutet: Die Lohnabrechnung muss auch künftig prüfen, ob neben der Entfernungspauschale ein Anspruch auf Mobilitätsprämie besteht.

Abseits der Lohnabrechnung ist die geplante Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf dauerhaft 7 Prozent von Bedeutung. Diese Regelung betrifft zwar primär Gastronomiebetriebe, kann jedoch auch Unternehmen mit interner Kantine, Catering oder Eventbewirtung berühren – insbesondere im Hinblick auf interne Leistungsverrechnungen.

Gemeinnützigkeit: Neuer Rahmen, neue Pflichten

Das Steueränderungsgesetz 2025 erweitert das Gemeinnützigkeitsrecht: E-Sport wird unter bestimmten Bedingungen als gemeinnützig anerkannt – jedoch nur bei sportlichem Charakter und klaren Ausschlusskriterien wie Pay-to-Win oder Gewaltinhalten.

Kleinere Organisationen profitieren von höheren Schwellenwerten: Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung entfällt künftig bis 100.000 Euro Einnahmen. Auch der Betrieb von Photovoltaikanlagen wird erleichtert: bei Einnahmen unter 50.000 Euro entfällt die Aufteilung in steuerfreie und steuerpflichtige Tätigkeiten.

Schrittweise Entlastung

Die Reform bringt viele kleine Stellschrauben mit sich, die in Summe einen hohen Anpassungsbedarf erzeugen. Besonders in der Lohnabrechnung ist jetzt Vorbereitung gefragt: Ab 2026 müssen neue Pauschalen, Freigrenzen und Steuerbefreiungen korrekt umgesetzt werden – automatisiert, nachvollziehbar und revisionssicher.

Wer frühzeitig plant und alle Neuerungen systematisch erfasst, schafft Rechtssicherheit und vermeidet Korrekturläufe in der Payroll.

HR- und Payroll-Checkliste

  • Entfernungspauschale im Abrechnungssystem auf einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer umstellen
  • Erhöhte Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen in den Lohnabrechnungsprozess integrieren
  • Anspruch auf Mobilitätsprämie systematisch prüfen und dokumentieren
  • Steuerrechtliche Behandlung von Speisen in Kantinen, Catering & Co. mit Blick auf die neue Umsatzsteuerregelung evaluieren
  • Gemeinnützige Organisationen zu neuen Freigrenzen, Mittelverwendungspflichten und steuerlichen Anforderungen beraten
  • Vorgaben zur Anerkennung von E-Sport als gemeinnützig prüfen und konform umsetzen
  • Gesamtüberblick über alle Änderungen erstellen und im Team (z. B. mit Steuerberater, IT, HR) abgestimmt umsetzen