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Arbeitsrechtliche Grundlagen der Arbeitsdauer
Die Sache mit der Pause
Das Arbeitsrecht schreibt vor, dass Beschäftigte nach einer bestimmten Arbeitsdauer Pausen einlegen müssen. Arbeitgeber müssen dies beachten – und noch einiges mehr im Blick behalten.
Laut Arbeitszeitgesetz sind Pausen als Unterbrechung der Arbeit von bestimmter Dauer definiert. Sie dienen der Erholung und dem Auftanken neuer Energie für die Arbeit. Die örtliche und inhaltliche Gestaltung der Pause obliegt den Beschäftigten, Arbeitgeber dürfen keine spezifischen Anweisungen zu deren Gestaltung geben.
Gesetzliche Regelungen für Pausen
Das Arbeitszeitgesetz schreibt ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten vor, ab 9 Stunden Arbeitszeit ist eine Pause von mindestens 45 Minuten verpflichtend. Die Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, ihre Pausenzeit am Stück zu nehmen. Allerdings muss jede Pause wenigstens 15 Minuten betragen, um überhaupt als solche zu gelten.
Pausen und Bezahlung
Normalerweise zählen Pausen nicht zur Arbeitszeit und werden nicht vergütet, es sei denn, es gibt spezielle Vereinbarungen, die zum Beispiel im Arbeits- oder Tarifvertrag extra geregelt wurden.
Abweichende Pausenregelungen
In einigen Fällen können Tarifverträge Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen zulassen, wie z. B. bei bestimmten Arbeiten. Das können körperlich oder anderweitig sehr fordernde und anstrengende Tätigkeiten sein.
Besondere Regelungen für Jugendliche
Für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren gelten spezielle Pausenregelungen gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz, die ihre Gesundheit schützen sollen. Für diese Personengruppe ist bei einer Arbeitszeit zwischen 4,5 und 6 Stunden eine 30-minütige Pause vorgeschrieben, ab 6 bis zu 8 Stunden Arbeitszeit ist eine 60-minütige Pause einzuhalten. Zudem ist zu beachten, dass Jugendliche generell nicht mehr als 8 Stunden pro Tag arbeiten dürfen.
Pausenprüfung durch den Arbeitgeber
Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einhaltung der Pausenzeiten ihrer Beschäftigten und müssen dies prüfen, zum Beispiel durch den Einsatz eines entsprechenden Zeiterfassungssystems. Kommt es in der Dokumentation der Arbeitszeiten zu Unterschreitungen der Pausenzeiten, müssen die Beschäftigten darauf aufmerksam gemacht werden.
Hinweis: Verstöße gegen die Pausenregelungen können zu Bußgeldern führen.