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Neue Werte für Abrechnung und Systempflege

Entfernungspauschale, Grundfreibetrag, Ehrenamt: Diese steuerlichen Änderungen sind für 2026 vorgesehen und betreffen jede Payroll-Abrechnung.

Auch das Lohnsteuerrecht bringt im kommenden Jahr wichtige Änderungen, die jede Abrechnung betreffen. Für die Lohnabrechnung bedeutet das einige Anpassungen, damit der Jahresstart reibungslos läuft.

Grundfreibetrag und Tarifeckwerte 

Der steuerliche Grundfreibetrag soll 2026 auf 12.348 Euro erhöht werden. Parallel dazu verschieben sich die Tarifeckwerte nach rechts, wodurch Lohnerhöhungen weniger stark von der Progression betroffen sind. Ziel ist die Milderung der kalten Progression.

Kindergeld 

Das Kindergeld ab 2026 soll einheitlich 259 Euro pro Kind und Monat betragen und wird von der Familienkasse ausgezahlt. 

Kinderfreibetrag

Der gesamte Kinderfreibetrag inklusive BEA-Freibetrag soll 2026 bei 9.756 Euro pro Kind und Jahr für beide Eltern zusammen liegen. Diese Beträge werden ausschließlich über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) und die spätere Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.

Freibeträge für Übungsleiter und Ehrenamt

Für 2026 sind folgende jährliche Freibeträge vorgesehen:

  • Übungsleiterfreibetrag: 3.300 Euro
  • Ehrenamtspauschale: 960 Euro

Die Steuerfreiheit gilt nur, wenn die Tätigkeit im Auftrag einer öffentlich-rechtlichen oder steuerbegünstigten Organisation erfolgt.

Die Lohnarten müssen so eingerichtet sein, dass steuerfreie Auszahlungen korrekt bis zur Freibetragsgrenze erfolgen. Bei Überschreitungen ist regulär zu versteuern oder ggf. pauschal zu besteuern.

Einheitliche Entfernungspauschale

Ab 2026 ist ein einheitlicher Satz von 0,38 Euro pro Entfernungskilometer vorgesehen, ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung entfällt.

Das betrifft Arbeitgeberzuschüsse für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte (15 % Pauschalversteuerung), Jobtickets und Dienstwagenregelungen.

Die Payroll muss die neuen Werte in Lohnarten und Bewertungssysteme übernehmen. Die korrekte steuerliche Behandlung muss ab dem ersten Abrechnungslauf 2026 sichergestellt sein.

Checkliste für Personalverantwortliche

  • ELStAM-Verarbeitung zum Jahreswechsel prüfen (Kinder, Freibeträge, Steuerklassen)
  • Kindergeld und Kinderfreibeträge korrekt im Zusammenspiel von Lohnabrechnung und Veranlagung berücksichtigen
  • Lohnarten für Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen auf neue Freibeträge einstellen und überwachen
  • Überschreitungen von Freibeträgen steuerlich korrekt behandeln (Regel- oder Pauschalversteuerung)
  • Einheitliche Entfernungspauschale (0,38 € ab dem ersten Kilometer) in allen relevanten Lohnarten hinterlegen
  • Pauschalversteuerung von Fahrtkostenzuschüssen, Jobtickets und Dienstwagenregelungen überprüfen