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Neue Pfändungsfreigrenzen in Kraft!

Seit dem 1. Juli 2025 gilt eine neue Pfändungstabelle. Der monatliche Grundfreibetrag wurde auf 1.555 Euro erhöht – gültig bis zum 30. Juni 2026. Für die Payroll bedeutet das: Systeme umstellen, Stammdaten prüfen und pfändungssichere Abläufe sicherstellen. Wer zu spät reagiert oder mit alten Tabellen weiterarbeitet, riskiert Regressforderungen, Fehler bei der Priorisierung und unnötigen Erklärungsbedarf beim Betriebsprüfer.

Die Umstellung greift automatisch – ohne Ankündigung durch den Gläubiger und ohne Schonfrist. Abrechnungen mit alten Werten sind damit nicht nur fehlerhaft, sondern haftungsrelevant. Auch laufende Pfändungen müssen rückwirkungsfrei auf die neuen Freibeträge umgestellt werden. 

Mehrfachpfändungen

Gerade bei Mehrfachpfändungen wird es schnell unübersichtlich: falsche Rangfolgen, falsche Beträge, falsche Auskehrung. Die Abrechnung sollte spätestens jetzt klar digitalisiert sein – idealerweise mit einer integrierten Pfändungslösung, die nicht nur rechnet, sondern auch mitdenkt.

Berücksichtigung von Unterhaltspflichten

Die Höhe des pfändungsfreien Betrags steigt mit der Anzahl gesetzlich unterhaltsberechtigter Personen. Allerdings sind freiwillige Zahlungen, nichteheliche Lebensgemeinschaften oder „emotionale Verpflichtungen“ kein Grund für zusätzliche Freibeträge. Maßgeblich ist § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO). Was dort nicht steht, bleibt auch außen vor. Fehler entstehen oft bei unklarer Stammdatenlage oder falscher Interpretation der Familiensituation. 

Sonderfall Unterhaltspfändung

Rückständiger oder laufender Unterhalt kann weit über die üblichen Freibeträge hinaus gepfändet werden. In der Praxis kann das Nettoeinkommen bis zum sozialhilferechtlichen Existenzminimum gemäß Sozialgesetzbuch II abgeschöpft werden. Besonders kritisch sind Kombinationen aus regulären und Unterhaltspfändungen. Hier ist eine automatisierte, regelbasierte Verarbeitung zu empfehlen – sonst wird aus einer Lohnabrechnung schnell ein juristisches Puzzle.

Digitale Pfändungsverwaltung 

Eine digitale, in das Payroll-Verfahren integrierte Pfändungsverwaltung ist eine effektive Hilfe, denn sie garantiert das automatische Einlesen und Aktualisieren der Pfändungstabellen, eine sichere Berechnung nach § 850c ZPO, eine automatische Priorisierung bei Mehrfachpfändungen und eine vollständige Pfändungshistorie.

Ferner lassen sich auch Änderungen bei den Unterhaltspflichten oder Einzelfälle wie nachrangige Pfändungen revisionssicher abbilden.