Mutterschutz künftig auch nach Fehlgeburten

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Schwangere Frau hält schützend ihre Hände auf ihren Babybauch – Symbol für Mutterschutz und Schwangerschaft
Vom 1. Juni 2025 an erhalten Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz. Die neue Regelung schließt eine Schutzlücke und gibt Betroffenen mehr Zeit zur Erholung. Unternehmen müssen sich auf die neuen Vorgaben einstellen.