3 MIN

Krank zur Arbeit gehen - ist das möglich?

Grundsätzlich dürfen Beschäftigte trotz Krankschreibung arbeiten, denn diese stellt kein Arbeitsverbot dar. Für Arbeitgeber entstehen jedoch erhebliche Fürsorge- und Haftungsrisiken. Deshalb empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung solcher Begehren.

Eine Krankschreibung bedeutet in Deutschland kein absolutes Arbeitsverbot. Beschäftigte können trotzdem jederzeit wieder in den Job zurückkehren, wenn sie sich wieder gesund fühlen – und genau in dieser sensiblen Zone beginnt die Herausforderung auf Arbeitgeberseite. Es geht um einen maßvollen Ausgleich zwischen der Eigenverantwortung des Mitarbeiters und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, der auch die (rechtlichen) Risiken im Blick hat.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine ärztliche Prognose über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters. Sie eröffnet die grundsätzliche Möglichkeit zur „vorzeitigen“ Rückkehr an den Arbeitsplatz, eine formale Gesundschreibung ist im deutschen System nicht vorgesehen. Diese Gemengelage wirkt auch auf die Personalabteilung, wenn es um den Umgang mit eifrigen Mitarbeitern geht, die sich trotz Krankschreibung wieder fit fühlen. Hier sind Augenmaß und Fingerspitzengefühl angesagt.

Fürsorgepflicht

Sobald ein Mitarbeiter vorzeitig zurückkehrt, greift deine Fürsorgepflicht. Du bist verpflichtet, die Gesundheit des Mitarbeiters zu schützen und darfst ihn nicht einsetzen, wenn Zweifel an seiner Belastbarkeit bestehen. 

In der Praxis solltest du die Arbeitsfähigkeit aktiv hinterfragen und unbedingt das Gespräch mit dem oder der Betroffenen suchen. Es genügt nicht, sich blind auf dessen Selbsteinschätzung zu verlassen. Du solltest auch die Art seiner Tätigkeit in deine Einschätzung einbeziehen. Besonders kritisch sind Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko wie körperlich belastende Arbeiten oder der Umgang mit Maschinen oder Gefahrstoffen. In begründeten Zweifelsfällen darfst du die Rückkehr aus Gründen des Gesundheitsschutzes ablehnen.

Unfallversicherung 

Entgegen weit verbreiteter Annahmen greift auch bei Arbeit trotz Krankschreibung grundsätzlich der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, auch auf dem Weg zur Arbeit. Kommt es zu einem Unfall und stellt sich heraus, dass der Mitarbeiter objektiv nicht arbeitsfähig war, können haftungsrechtliche Fragen entstehen. Genau deshalb ist eine saubere Dokumentation der Rückkehr entscheidend.

Dokumentation 

Viele Unternehmen verlassen sich auf informelle Absprachen, im Ernstfall reicht das jedoch nicht aus. Entscheidend ist, was du nachweisen kannst. Deshalb solltest du festhalten, dass der Mitarbeiter freiwillig zurückgekehrt ist und ein Gespräch über seine Arbeitsfähigkeit stattgefunden hat. Auch die Einschätzung des Arbeitgebers gehört in diese Dokumentation. Dieses Vorgehen kann insbesondere bei Betriebsprüfungen oder Unfällen von Bedeutung sein.

Verantwortung der Mitarbeiter

Auch der erkrankte Mitarbeiter hat Pflichten. Er muss realistisch einschätzen, ob er arbeitsfähig ist, und alles unterlassen, was seine Genesung verzögert. Eine zu frühe Rückkehr kann eine Erkrankung verschlimmern und neben den gesundheitlichen Folgen für den Beschäftigten auch dem Unternehmen Probleme und Kosten bereiten, Stichwort Ausfallzeiten. HR ist auch deshalb gehalten, nicht nur rechtlich, sondern auch präventiv zu handeln.

Was HR und Payroll tun können

  • Prozess zur vorzeitigen Rückkehr definieren
  • Rückkehrgespräche verbindlich einführen
  • Führungskräfte zur Fürsorgepflicht schulen
  • Dokumentation standardisieren
  • Risikobewertung nach Tätigkeiten festlegen
  • Abstimmung zwischen HR, Payroll und Arbeitsschutz sicherstellen
Zwei Mitarbeiter Unterhalten sich am Schreibtisch und machen Notizen