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Ferienjob 2025: Schüler in der Payroll
Ob Lager, Kasse oder Versand – wenn die Urlaubszeit naht, sind Schüler gefragte Aushilfen. Praktisch für Unternehmen, lehrreich für Jugendliche. Doch was nach unkompliziertem Sommerjob klingt, ist für HR und Payroll alles andere als ein Selbstläufer.
Kurzfristig – oder doch Minijob?
Kurzfristig heißt konkret: maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Und das Ganze darf nicht berufsmäßig sein – was bei regulären Schülern meist passt. Schwieriger wird es bei Schulabgängern ohne Folgenachweis (z. B. Studium oder Ausbildung). Hier hilft nur eins: prüfen, dokumentieren, systemisch erfassen. Liegt das Entgelt unter 556 Euro monatlich, kommt alternativ auch ein Minijob infrage.
Kurzfristige Ferienjobs sind weitgehend sozialversicherungsfrei, aber eben nur „weitgehend“. Unfallversicherung, U1, U2 und Insolvenzgeldumlage bleiben bestehen. Die Anmeldung erfolgt elektronisch bei der Minijob-Zentrale. Wer hier falsch meldet, meldet doppelt – nämlich bei der nächsten Betriebsprüfung.
Mindestlohn? Nur für die Großen
Auch ein Ferienjob ist ein Arbeitsverhältnis mit Entgeltfortzahlung ab der fünften Woche und anteiligem Urlaubsanspruch. Folglich können auch kurzfristige Aushilfen eine Lohnfortzahlung auslösen, wenn sie nur lange genug bleiben.
Wichtig bei der Vergütung: Der gesetzliche Mindestlohn gilt ab 18 Jahren. Jüngere Schüler ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind davon ausgenommen. Wer also volljährige Ferienjobber einsetzt, muss ab Juli 2025 mindestens 12,82 Euro pro Stunde zahlen, alles andere wäre rechtswidrig.
Achtung bei den Arbeitszeiten
Laut Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen 13- bis 14-Jährige maximal zwei Stunden täglich arbeiten (in der Landwirtschaft drei) und nur ausschließlich in der Freizeit und ohne schulische Überschneidungen. Außerdem müssen die Eltern zustimmen.
Ab 15 Jahren wird es einfacher, doch auch hier gibt es bis zum 18. Geburtstag Grenzen: höchstens 8 Stunden täglich, maximal 40 Stunden pro Woche, keine Arbeit vor 6 Uhr oder nach 20 Uhr, keine gefährlichen Tätigkeiten, keine Wochenendarbeit. Und: mindestens zwölf Stunden Ruhezeit zwischen zwei Einsätzen. Wer das übersieht, riskiert mehr als nur mahnende Blicke von der Aufsichtsbehörde.
Ferienjob sind gut – aber nur mit Struktur
Ferienjobs lohnen sich – für Schüler, für Unternehmen und für die Personalplanung. Damit das kurzfristige Arbeitsverhältnis nicht zur langfristigen Stolperfalle wird, braucht es klare Regeln, digitale Prozesse und ein gutes System.