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Bundesverfassungsgericht hebt BAG-Urteile zu Nachtarbeitszuschlägen auf
Die Frage der gerechten Vergütung von Nachtarbeit sorgt immer wieder für Diskussionen. Tarifverträge unterscheiden oft zwischen regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit, wobei für letztere oft höhere Zuschläge vorgesehen sind. Das Bundesarbeitsgericht hatte in einigen Fällen eine Anhebung der niedrigeren Zuschläge angeordnet, was nun vom Bundesverfassungsgericht als unzulässiger Eingriff in die Tarifautonomie bewertet wurde. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen für Unternehmen, Arbeitnehmer und die Tarifparteien.
Hintergrund des Rechtsstreits
In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Beschäftigte in Schichtarbeit Klage eingereicht, um höhere Nachtarbeitszuschläge zu erstreiten. Das Bundesarbeitsgericht entschied in mehreren Verfahren, dass die Differenzierung zwischen Zuschlägen für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit zulässig sei, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung vorliege. In einigen Fällen verneinte es jedoch einen solchen Grund und ordnete eine Anpassung nach oben an. Diese Entscheidungen wurden nun vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Laut Bundesverfassungsgericht müssen die Tarifvertragsparteien die Möglichkeit haben, eigenständig über Lohn- und Gehaltsbestandteile zu entscheiden. Gerichte dürfen Tarifverträge auf Willkür überprüfen, aber nicht selbst Anpassungen vornehmen. Insbesondere kritisierte das Gericht die Anweisung des BAG, Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit zu erhöhen, da dies in den Gestaltungsspielraum der Tarifparteien eingreife. Es sei Aufgabe der Tarifvertragsparteien, eine Neuregelung zu finden, falls eine unzulässige Ungleichbehandlung festgestellt werde.
Bedeutung für Unternehmen und Beschäftigte
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Tarifautonomie und setzt klare Grenzen für gerichtliche Eingriffe in bestehende Tarifverträge. Aus Unternehmenssicht haben bestehende Regelungen zu Nachtarbeitszuschlägen weiterhin Bestand, solange sie nicht willkürlich sind. Arbeitnehmer, die sich durch eine ungleiche Behandlung benachteiligt fühlen, können zwar weiterhin klagen, doch eine gerichtliche Anpassung von Zuschlägen wird künftig nicht mehr ohne weiteres erfolgen.
Fazit
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung die Bedeutung der Tarifautonomie betont und die Eingriffsmöglichkeiten von Gerichten beschränkt. Die Praxis der unterschiedlichen Nachtarbeitszuschläge bleibt bestehen, solange sie tariflich begründet ist. Das Bundesarbeitsgericht muss seine Rechtsprechung entsprechend anpassen und die aufgehobenen Urteile neu bewerten.