2 MIN
Beitragsbemessungsgrenzen 2026: Neue Werte veröffentlicht
Zum Jahreswechsel 2026 treten wieder neue sozialversicherungsrechtliche Rechengrößen in Kraft. Für Payroll-Verantwortliche bedeutet das mehr als nur eine technische Prozessanpassung, denn sie müssen auch die betroffenen Mitarbeiter rechtzeitig und verständlich informieren.
Diese Rechengrößen bilden außerdem die Grundlage für eine verlässliche Budgetplanung, denn Gehaltsanpassungen, Boni und Personalbudgets müssen an die neuen Rechengrößen angepasst werden. Außerdem sind sie essenziell für die Compliance, denn nur bei korrekter Abbildung der aktuellen Werte kann eine fehlerfreie Abrechnung und Beitragserfüllung erfolgen.
Die neuen Grenzwerte 2026 im Überblick
Alle Werte gelten bundeseinheitlich. Der Bundesrat muss den Werten formal noch zustimmen, Änderungen sind jedoch nicht zu erwarten.
Kranken- und Pflegeversicherung
- Monatlich: 5.812,50 Euro
- Jährlich: 69.750,00 Euro
Renten- und Arbeitslosenversicherung
- Monatlich: 8.450,00 Euro
- Jährlich: 101.400,00 Euro
Knappschaftliche Rentenversicherung
- Monatlich: 10.400,00 Euro
- Jährlich: 124.800,00 Euro
Versicherungspflichtgrenzen (GKV)
- Allgemeine Jahresgrenze: 77.400,00 Euro
- Besondere Jahresgrenze: 69.750,00 Euro (wichtig für privat Versicherte mit Altverträgen)
Bezugsgröße
- Monatlich: 3.955,00 Euro
- Jährlich: 47.460,00 Euro
Minijob- und Midijob-Grenzen
Berechnet auf Basis des neuen Mindestlohns von 13,90 Euro (ab 2026).
- Minijob: 603,00 Euro monatlich
- Midijob-Zone: 603,01 Euro bis 2.000,00 Euro
Sachbezüge (steuer- und beitragsfrei)
Für Auszubildende und Jugendliche gelten ggf. abweichende Werte.
- Verpflegung: 345,00 Euro
- Unterkunft: 285,00 Euro
- Gesamt: 630,00 Euro
Praxis-Checkliste für Personalverantwortliche
- Gehaltsstrukturen abgleichen
Verschieben die Anpassungen Mitarbeiter über oder unter eine Grenze?
- Minijob-Strategie überprüfen
Nahtlose Übergänge zu Midijob- oder Teilzeitmodellen prüfen.
- Midijob-Zone gezielt einsetzen
Teilzeitstellen so gestalten, dass Abgaben optimiert und Beschäftigte entlastet werden.
- Krankenversicherungspflichtgrenze beachten
Sind Wechsel in die private Krankenversicherung möglich fallen privat Krankenversicherte wieder in die GKV-Pflicht?
- Sachbezüge korrekt ansetzen
Verpflegung und Unterkunft steuerlich und beitragsrechtlich richtig berücksichtigen.