Stempel mit Sozialversicherungsaufdruck

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Beitragsbemessungsgrenzen 2026: Neue Werte veröffentlicht

Zum 1. Januar 2026 gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Sie regeln, bis zu welchem Einkommen Beiträge fällig sind. Das hat direkte Auswirkungen auf Gehaltsstrukturen, Budgetplanung und Personalentscheidungen. Arbeitgeber sollten die neuen Werte frühzeitig prüfen und betroffene Mitarbeiter informieren.

Zum Jahreswechsel 2026 treten wieder neue sozialversicherungsrechtliche Rechengrößen in Kraft. Für Payroll-Verantwortliche bedeutet das mehr als nur eine technische Prozessanpassung, denn sie müssen auch die betroffenen Mitarbeiter rechtzeitig und verständlich informieren. 

Diese Rechengrößen bilden außerdem die Grundlage für eine verlässliche Budgetplanung, denn Gehaltsanpassungen, Boni und Personalbudgets müssen an die neuen Rechengrößen angepasst werden. Außerdem sind sie essenziell für die Compliance, denn nur bei korrekter Abbildung der aktuellen Werte kann eine fehlerfreie Abrechnung und Beitragserfüllung erfolgen.

 

Die neuen Grenzwerte 2026 im Überblick

Alle Werte gelten bundeseinheitlich. Der Bundesrat muss den Werten formal noch zustimmen, Änderungen sind jedoch nicht zu erwarten.

 

Kranken- und Pflegeversicherung

  • Monatlich: 5.812,50 Euro
  • Jährlich: 69.750,00 Euro
     

Renten- und Arbeitslosenversicherung

  • Monatlich: 8.450,00 Euro
  • Jährlich: 101.400,00 Euro
     

Knappschaftliche Rentenversicherung

  • Monatlich: 10.400,00 Euro
  • Jährlich: 124.800,00 Euro
     

Versicherungspflichtgrenzen (GKV)

  • Allgemeine Jahresgrenze: 77.400,00 Euro
  • Besondere Jahresgrenze: 69.750,00 Euro (wichtig für privat Versicherte mit Altverträgen)
     

Bezugsgröße

  • Monatlich: 3.955,00 Euro
  • Jährlich: 47.460,00 Euro
     

Minijob- und Midijob-Grenzen

Berechnet auf Basis des neuen Mindestlohns von 13,90 Euro (ab 2026).

  • Minijob: 603,00 Euro monatlich
  • Midijob-Zone: 603,01 Euro bis 2.000,00 Euro
     

Sachbezüge (steuer- und beitragsfrei)

Für Auszubildende und Jugendliche gelten ggf. abweichende Werte.

  • Verpflegung: 345,00 Euro
  • Unterkunft: 285,00 Euro
  • Gesamt: 630,00 Euro

     

 

Praxis-Checkliste für Personalverantwortliche

  • Gehaltsstrukturen abgleichen
    Verschieben die Anpassungen Mitarbeiter über oder unter eine Grenze?
     
  • Minijob-Strategie überprüfen
    Nahtlose Übergänge zu Midijob- oder Teilzeitmodellen prüfen.
     
  • Midijob-Zone gezielt einsetzen
    Teilzeitstellen so gestalten, dass Abgaben optimiert und Beschäftigte entlastet werden.
     
  • Krankenversicherungspflichtgrenze beachten
    Sind Wechsel in die private Krankenversicherung möglich fallen privat Krankenversicherte wieder in die GKV-Pflicht?
     
  • Sachbezüge korrekt ansetzen
    Verpflegung und Unterkunft steuerlich und beitragsrechtlich richtig berücksichtigen.
Drei Personen, zwei Männer und eine Frau, unterhalten sich