BAG urteilt: Kein Anspruch auf Gehaltsabrechnung in Papier

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Frau überprüft ihre digitale Gehaltsabrechnung auf dem Smartphone und vergleicht sie mit einem Dokument
Laut Bundesarbeitsgericht dürfen Arbeitgeber Gehaltsabrechnungen digital bereitstellen und es besteht keine Pflicht zur Papierform. Voraussetzung ist, dass Beschäftigte ohne Online-Zugang ihre Abrechnungen im Betrieb einsehen und ausdrucken können.