BAG urteilt: Kein Anspruch auf Gehaltsabrechnung in Papier
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Laut Bundesarbeitsgericht dürfen Arbeitgeber Gehaltsabrechnungen digital bereitstellen und es besteht keine Pflicht zur Papierform. Voraussetzung ist, dass Beschäftigte ohne Online-Zugang ihre Abrechnungen im Betrieb einsehen und ausdrucken können.