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Arbeitsunfähig im Ausland

Seit 1. Januar 2023 ist durch die Einführung der eAU der klassische gelbe Schein Geschichte - nicht jedoch für diejenigen, die aus dem Ausland arbeiten.

Was ist zu tun? Gibt es hier auch die eAU?

Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gilt seit 1. Januar 2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), der klassische gelbe Schein auf Papier ist Geschichte. Arbeiten oder wohnen Beschäftigte im Ausland, so haben sie besondere Pflichten.

Seit Jahresbeginn erhalten Arbeitgeber in Deutschland keine Krankmeldungen mehr von ihren gesetzlich versicherten Beschäftigten, diese haben lediglich noch eine Mitteilungspflicht. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird seitdem arbeitgeberseitig in digitaler Form bei den gesetzlichen Krankenkassen abgerufen – das so genannte eAU-Verfahren ist in Kraft.

Krank im europäischen Ausland

Anders verhält es sich bei Arbeitnehmern deutscher Unternehmen, die im Ausland erkranken – ob sie nun vom Arbeitgeber dort eingesetzt sind oder nur dort wohnen. Erkranken diese im europäischen Ausland, informieren sie zunächst ihren Arbeitgeber über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung sowie ihre Adresse am Aufenthaltsort.

Entstehen im Zuge dieser Mitteilung aus dem Ausland für den Beschäftigten Kosten, so muss laut Entgeltfortzahlungsgesetz der Arbeitgeber dafür aufkommen.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, müssen auch diese Beschäftigten gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Erfordert der Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung bereits eine Vorlage zu einem früheren Zeitpunkt, so gilt in Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften dieser Zeitpunkt.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung senden die Beschäftigten ausschließlich an den ausländischen Sozialversicherungsträger. Von dort wird sie an die zuständige deutsche Krankenkasse weitergeleitet, welche sie für den Arbeitgeber zum elektronischen Abruf bereitstellt.

Krank im außereuropäischen Ausland

Halten sich erkrankte Beschäftigte in einem außereuropäischen Land auf, so müssen diese ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin in Papierform an ihren Arbeitgeber senden. Befinden Sie sich zudem in einem Staat ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland, so müssen sie zusätzlich die zuständige gesetzliche Krankenkasse in Deutschland über ihre Erkrankung und deren voraussichtliche Dauer informieren.

Ausländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Schreibt eine Arztpraxis im Ausland einen Beschäftigten krank, so gilt diese Krankschreibung genauso wie jene einer deutschen Praxis. Aus der Bescheinigung muss jedoch hervorgehen, dass der Patient nicht nur erkrankt, sondern arbeitsunfähig erkrankt ist.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Mit der Erfüllung der beschriebenen Pflichten erhalten sich diese Beschäftigten ihren Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung. Werden die Verpflichtungen (teilweise) nicht eingehalten, so kann der Arbeitgeber nach vorheriger Ankündigung die Entgeltfortzahlung verweigern. Näheres dazu ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Hinweis:

Wenn ein arbeitsunfähiger Beschäftigter während seiner Krankschreibung nach Deutschland zurückkehrt, muss er dies unmittelbar seinem Arbeitgeber und seiner gesetzlichen Krankenkasse mitteilen.