4 MIN
Aktivrente 2026 - Neue Regeln, offene Fragen
Die Aktivrente soll erfahrene Mitarbeiter länger im Arbeitsleben halten und Unternehmen mit Fachkräftemangel entlasten. In der Praxis geht es allerdings um mehr als nur einen zusätzlichen Freibetrag, Prozesse müssen angepasst und Einzelfälle sauber geprüft werden. Das Bundesfinanzministerium hat nun einige Klarstellungen veröffentlicht.
Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente ist ein steuerlicher Vorteil für Mitarbeiter, die über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten. Bis zu 2.000 Euro Gehalt pro Monat bleiben steuerfrei, im Jahr sind das maximal 24.000 Euro. Dieser steuerliche Freibetrag muss zwingend angewendet werden, wenn die Voraussetzungen für die Aktivrente gegeben sind (siehe unten).
Der Vorteil betrifft nur die Lohnsteuer. In der Sozialversicherung wird das gesamte Gehalt ganz normal verbeitragt. Es spielt keine Rolle, ob der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bereits Rente bezieht oder den Rentenbeginn verschiebt. Entscheidend ist allein, dass er/sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet.
Wer profitiert von der Aktivrente?
Die Aktivrente gilt für klar definierte Beschäftigtengruppen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten.
- Mitarbeiter nach Erreichen der Regelaltersgrenze in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
- Beschäftigte im Übergangsbereich (Midijobs), sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind
- Ruhestandsbeamte mit zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit
- Gesellschafter-Geschäftsführer, wenn tatsächliche Rentenversicherungspflicht besteht
Wer ist nicht begünstigt?
Die folgenden Beschäftigungsformen erfüllen die Voraussetzungen für die Aktivrente nicht:
- Minijobs mit pauschalen Rentenversicherungsbeiträgen
- Selbständige Tätigkeiten und Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Beamtenbezüge ohne zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- Geschäftsführer ohne Rentenversicherungspflicht
Unsicherheitsfaktor Sonderzahlungen
In der Praxis entstehen die meisten Unsicherheiten bei Sonderzahlungen wie Boni, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Grundsätzlich können diese Zahlungen unter die Aktivrente fallen, wenn sie einem Monat zugeordnet werden, in dem alle Kriterien erfüllt sind.
Entscheidend ist die monatliche Betrachtung. Laufender Arbeitslohn und Sonderzahlung dürfen zusammen die Grenze von 2.000 Euro nicht überschreiten, wenn sie steuerfrei bleiben sollen. Wird dieser Betrag überschritten, muss der übersteigende Teil regulär versteuert werden.
Nicht genutzte Freibeträge können nicht auf andere Monate übertragen werden, jeder Monat wird isoliert betrachtet.
Mehrfachbeschäftigung
Der Freibetrag kann grundsätzlich nur einmal berücksichtigt werden. In der Praxis erfolgt die Anwendung meist im ersten Dienstverhältnis mit den Steuerklassen I bis V. Wird der Freibetrag in einem weiteren Beschäftigungsverhältnis angewendet, etwa bei Steuerklasse VI, ist eine schriftliche Bestätigung des Mitarbeiters erforderlich.
Diese Erklärung muss im Lohnkonto dokumentiert werden. Fehlt sie, kann dies bei einer Lohnsteuerprüfung zu einem direkten Haftungsrisiko für den Arbeitgeber führen.
Nicht genutzte Freibeträge aus weiteren Beschäftigungen können zudem nicht im laufenden Abzug berücksichtigt werden, sondern erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.
Technische Umsetzung - 2026 als Übergangsjahr
Für das Jahr 2026 existiert noch kein eigenes Feld in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Der Freibetrag muss daher in einer freien Zeile mit der exakten Bezeichnung „SteuerfreibetragAktivrente“ eingetragen werden.
Besondere Aufmerksamkeit erfordern Rückrechnungen. Wurde der Freibetrag zu Jahresbeginn nicht berücksichtigt, können und sollten entsprechende Korrekturen vorgenommen werden.
Befristete Weiterbeschäftigung strategisch nutzen
Parallel zur steuerlichen Regelung wurde auch das Arbeitsrecht angepasst. Arbeitgeber können mit Rentnern nun sachgrundlos befristete Verträge abschließen, selbst wenn zuvor bereits ein Arbeitsverhältnis mit ihnen bestanden hat.
Diese Verträge können bis zu zwei Jahre laufen und mehrfach verlängert werden. Insgesamt ist eine Beschäftigung über bis zu acht Jahre hinweg möglich.
Für das Personalmanagement eröffnet sich dadurch ein neuer Handlungsspielraum. Die Kombination aus steuerlichem Vorteil und flexibler Vertragsgestaltung erleichtert es, erfahrene Mitarbeiter gezielt weiter im Unternehmen zu halten.
To Do für Personalverantwortliche
- Prüfe für jeden betroffenen Mitarbeiter die Anspruchsvoraussetzungen im Detail
- Stelle sicher, dass die Beschäftigungsart korrekt eingeordnet ist
- Überwache die monatliche 2.000-Euro-Grenze konsequent in der Abrechnung
- Ordne Sonderzahlungen immer eindeutig einem Monat zu
- Dokumentiere Mehrfachbeschäftigungen und hole erforderliche Bestätigungen ein
- Berücksichtige bei der Abbildung in der Lohnabrechnungssoftware die Anweisungen des Softwareherstellers
- Achte auf die korrekte Eintragung in der Lohnsteuerbescheinigung
- Prüfe Rückrechnungen ab Januar 2026 und korrigiere diese bei Bedarf
- Entwickle gemeinsam mit HR eine Strategie zur Weiterbeschäftigung von Rentnern
Aktivrente in der SP_Data PA
- Voraussetzung für die Abrechnung der Aktivrente ist die Version 2026 Rel. 024A
- Initiale Kennzeichnung der Aktivrente für aktive Mitarbeiter
- Systemseitige Überwachung und Berücksichtigung der gesetzlichen Regelaltersgrenze
- Prüfmöglichkeit über die Kennzeichnung der Aktivrente für Mitarbeiter (in Kombination mit Steuerklasse) vorhanden
- Automatische Berücksichtigung des Freibetrags und Ausweisung auf der Verdienstabrechnung
- Ausweisung auf der Lohnsteuerbescheinigung
Fazit: Du kümmerst dich nur um das notwendige Update sowie die Steuerklasse und ggf. Rückrechnungen für 2026, den Rest übernimmt die SP_Data PA zuverlässig für dich.