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Achtung – gefälschte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind ein essenzielles Instrument zur Bestätigung von Krankheitstagen für Beschäftigte. In jüngster Zeit hat jedoch die Zahl gefälschter Krankschreibungen stark zugenommen. Diese lassen sich oftmals online erwerben und können in der Folge höchst unangenehme Konsequenzen haben, insbesondere für die jeweiligen Mitarbeiter. Arbeitgeber sind indes zur Wachsamkeit aufgerufen.
Warnungen aus dem Gesundheitssektor
Verschiedene Ärztekammern in Deutschland haben bereits vor gefälschten AU-Bescheinigungen gewarnt. In vielen Fällen stammen diese von nicht zugelassenen oder gar fiktiven Ärzten. So berichtete die Ärztekammer Schleswig-Holstein von gefälschten Dokumenten unter falschen Namen mit Praxisadressen in Dortmund und Leipzig. Auch die Ärztekammer Nordrhein meldete Verdachtsfälle mit angeblichen Ausstellern, deren Praxen an den angegebenen Adressen nicht existieren. Diese Krankschreibungen werden meistens ohne einen tatsächlichen Arzt-Patienten-Kontakt erworben und die betroffenen Beschäftigten setzen sich (unwissentlich) erheblichen arbeitsrechtlichen Risiken aus.
Rechtliche Risiken für Beschäftigte
Reichen Beschäftigte AU-Bescheinigungen ein, die sich bei näherer Betrachtung als gefälscht herausstellen, haben Arbeitgeber das Recht, die Entgeltfortzahlung zu verweigern und arbeitsrechtliche Schritte einzuleiten. Mehrere Urteile verdeutlichen die rechtlichen Konsequenzen:
- Das Landesarbeitsgericht Hessen (Az.: 16 Sa 380/20) bestätigte die rechtmäßige Kündigung einer Arbeitnehmerin, die gefälschte Atteste für ihr erkranktes Kind vorgelegt hatte.
- Laut Urteil des Arbeitsgerichts Berlin (Az.: 42 Ca 16289/20) stellen AU-Bescheinigungen ohne persönlichen oder telefonischen Kontakt zu einem Arzt keinen ausreichenden Nachweis für eine Arbeitsunfähigkeit dar.
- Das Bundesarbeitsgericht (Az.: 2 AZR 123/02) entschied, dass der Beweiswert einer AU-Bescheinigung erschüttert sein kann, wenn sie exakt die Dauer der Kündigungsfrist abdeckt.
Praktische Empfehlungen für das Personalmanagement
Um Unternehmen vor den Folgen gefälschter AU-Bescheinigungen zu schützen, sollten HR-Abteilungen folgende Maßnahmen ergreifen:
- Sorgfältige Prüfung: AU-Bescheinigungen sollten auf Unstimmigkeiten wie fehlende Kontaktdaten, ungewohnte Praxisadressen oder unklare Arztstempel kontrolliert werden.
- Sensibilisierung der Belegschaft: Mitarbeiter sollten über die Risiken und rechtlichen Konsequenzen der Nutzung gefälschter Krankschreibungen informiert werden.
- Klare Richtlinien: Unternehmensinterne Regelungen sollten festlegen, wie Verdachtsfälle behandelt werden und welche Sanktionen drohen.
- Juristische Beratung: Bei Verdacht auf Fälschung ist eine rechtliche Prüfung notwendig, um arbeitsrechtlich sichere Entscheidungen zu treffen.