Ältere Dame liest Unterlagen

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33 Empfehlungen mit großer Wirkung - die Rentenreform

Die Rentenkommission hat 33 Empfehlungen vorgelegt, die Koalition will sie vollständig umsetzen. Noch ist nichts Gesetz. Doch wenn es so kommt, verändert das einige Bausteine der Entgeltabrechnung. Wir zeigen dir, was auf dich zukommt.

Wo steht das Verfahren?

Die Alterssicherungskommission hat ihren Bericht am 23. Juni 2026 übergeben, der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli beschlossen, alle 33 Punkte als Gesamtpaket umzusetzen. Ein Referentenentwurf wird nach der Sommerpause erwartet. Das parlamentarische Verfahren soll bis Ende 2026 laufen, die Maßnahmen sollen frühestens Anfang 2027 gelten. Die Kapitalrente soll stufenweise ab 2028 starten.

Kein Gesetzestext also und auf dem Weg ins Gesetzblatt kann sich noch einiges verschieben. Dennoch ist eine umsichtige Vorbereitung einiger Dinge bereits jetzt anzuraten.

Die Kapitalrente

Das Herzstück ist eine gesetzliche Kapitalrente nach schwedischem Vorbild: ein zusätzlicher, paritätisch finanzierter Beitragssatz von zwei Prozent, der in Schritten von 0,5 Prozentpunkten ab 2028 eingeführt werden soll. Konkret soll es einen neuen Beitragssatz, eine neue Beitragsbemessung und voraussichtlich ein neues Meldeverfahren geben. Damit verbunden sind neue Lohnarten, neue Systemparameter und ein neuer Arbeitgeberanteil. Die geplante Kapitalrente wird die erste verpflichtende kapitalgedeckte Komponente in der gesetzlichen Rente sein.

Der Minijob verliert seinen Sonderstatus

Die Opt-out-Möglichkeit aus der Rentenversicherung soll entfallen, der gesamte steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus gleich mit. Ausnahmen sollen nur noch für Schüler möglich sein. Damit verschwindet auch der Übergangsbereich samt Gleitzonenberechnung und Faktor F. Im Ergebnis müsste eine riesige Zahl geringfügig Beschäftigter künftig ganz normal in die Beitragsberechnung.

Altersteilzeit

Die Altersgrenze soll von 55 auf 58 Jahre steigen, das Blockmodell ganz wegfallen. Die bisherigen Berechnungslogiken für Anspar- und Freistellungsphase würden obsolet.

Renteneintritt mit 63

Die vorzeitige abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Versicherungsjahre) soll es nach dem Willen der Kommission nicht mehr geben. Wer dennoch vorzeitig in Rente gehen möchte, muss mit Abzügen rechnen.

Neue Versichertengruppen

Selbstständige, Abgeordnete und AG-Vorstände sollen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.

Betriebliche Altersversorgung

Ein Sozialpartnerdialog soll noch 2026 Wege finden, die betriebliche Altersversorgung als zweite tragende Säule neben der gesetzlichen Rente auszubauen.

FAQ

Die Rentenkommission hat 33 Empfehlungen zur Reform der Altersvorsorge vorgelegt. Geplant sind unter anderem die Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente, Änderungen bei Minijobs, eine Reform der Altersteilzeit sowie neue Regelungen für den Renteneintritt. Die Vorschläge befinden sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren und sind noch nicht beschlossen.

Die Kapitalrente soll ab 2028 schrittweise eingeführt werden und eine verpflichtende, kapitalgedeckte Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung darstellen. Vorgesehen ist ein zusätzlicher, paritätisch finanzierter Beitragssatz von insgesamt zwei Prozent. Für Arbeitgeber und Payroll bedeutet dies voraussichtlich neue Beitragssätze, Lohnarten, Meldeverfahren und Anpassungen in der Entgeltabrechnung.

Nach den Empfehlungen der Rentenkommission soll der bisherige Sonderstatus von Minijobs entfallen. Die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, soll abgeschafft werden. Zudem könnten geringfügig Beschäftigte künftig regulär sozialversicherungspflichtig werden. Unternehmen mit vielen Minijobbern sollten diese Entwicklung frühzeitig beobachten.

Geplant ist, die Altersgrenze für die Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre anzuheben und das bisherige Blockmodell abzuschaffen. Gleichzeitig soll die abschlagsfreie Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte entfallen. Wer künftig früher in Rente gehen möchte, müsste voraussichtlich Rentenabschläge in Kauf nehmen.

Auch wenn die Reform noch nicht beschlossen ist, sollten Unternehmen die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Empfehlenswert sind:

  • regelmäßige Beobachtung des Gesetzgebungsverfahrens,
  • frühzeitige Planung notwendiger Anpassungen in Payroll-Systemen,
  • Überprüfung von Minijob- und Rentenprozessen,
  • Vorbereitung auf neue Beitragssätze und Meldeverfahren sowie
  • Information von Führungskräften und Beschäftigten über mögliche Änderungen.