Lexikon

Zutrittskontrolle

Jede Firma benötigt eine verlässliche Zutrittskontrolle, damit sich keine unbefugten Personen Zutritt zu Firmenräumen oder Firmendaten verschaffen können. Diese umfasst neben Firmengelände und -gebäuden auch Datenverarbeitungsanlagen, z. B. Server, Arbeitsplatz-PCs, Laptops, Smartphones, Drucker und alle anderen Geräte, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Unbefugt ist dabei jede Person, die nicht aufgrund ihrer zugewiesenen Tätigkeit diesen Zugriff bzw. Zutritt erhalten muss. Eine Dienstanweisung regelt die entsprechenden Maßnahmen und definiert die berechtigten Personen, die auch Mitarbeiter des Wartungsdienstes, Besucher, Wach- und Reinigungspersonal umfassen muss.

Modul Zutrittskontrolle

Welche Person darf von wann bis wann durch welche Tür, Schranke oder Schleuse? Mit dem Zusatzmodul Zutrittskontrolle wird dem Anwender die Möglichkeit gegeben, den Zutritt in Sicherheitsbereiche gezielt zu steuern.

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Technische Umsetzung der Zutrittskontrolle

Die technische Umsetzung der Zutrittskontrolle kann auf verschiedenen Systemen und Technologien basieren, die jeweils unterschiedliche Sicherheitsniveaus und Einsatzmöglichkeiten bieten.

Mechanische Systeme, wie klassische Schlüssel und Schlösser, sind die einfachste Form der Zutrittskontrolle. Sie funktionieren ohne elektronische Komponenten und sind in kleineren Betrieben oder für Bereiche mit geringem Sicherheitsbedarf verbreitet, bieten jedoch nur begrenzte Kontrolle, da verlorene Schlüssel den Zugang nicht zentral nachvollziehbar machen.

Elektronische Zutrittssysteme bieten deutlich höhere Sicherheit und Flexibilität. Eine weit verbreitete Methode sind Chipkarten oder Transponder, die individuell programmiert werden können. Nur berechtigte Personen können Türen öffnen und Zugriffe lassen sich elektronisch protokollieren.

Moderne softwaregestützte Lösungen ermöglichen es, Zugangsberechtigungen zentral zu verwalten, Berechtigungen flexibel anzupassen und Zutritte in Echtzeit zu dokumentieren. So können Unternehmen Sicherheit, Nachvollziehbarkeit und Flexibilität optimal kombinieren.

Rechtliche Grundlage

Bei der Zutrittskontrolle müssen Unternehmen zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten, insbesondere den Datenschutz und arbeitsrechtliche Regelungen. Da moderne Systeme personenbezogene Daten erfassen, fallen diese Daten unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das bedeutet, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass alle erfassten Daten rechtmäßig, zweckgebunden und sicher gespeichert werden.

Mitarbeiter müssen transparent über die Erfassung und Verwendung ihrer Daten informiert werden. Außerdem dürfen die Daten nur für legitime Zwecke genutzt werden, wie zum Beispiel den Zutritt zu gesicherten Bereichen, die Arbeitszeiterfassung oder das Notfallmanagement. Eine Nutzung für andere Zwecke, z. B. zur Überwachung der Leistung oder privaten Aktivitäten, ist nicht erlaubt.