Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer geleistet werden, um langfristig zusätzliches Vermögen aufzubauen. Der Arbeitnehmer kann dafür zusätzlich auch Teile seines üblichen Arbeitslohns verwenden, um die Zahlungen zu erhöhen.
Um diesen Vermögensaufbau zu sichern, dürfen die vermögenswirksamen Leistungen grundsätzlich nicht ausgezahlt werden, sondern werden vom Arbeitgeber langfristig in bestimmte Sparverträge angelegt (z. B. Banksparpläne, Bausparverträge, betriebliche Altersvorsorge, Investmentfonds-Sparpläne oder Lebensversicherungen). Die Anlageart sowie das Institut (Sparkasse, Lebensversicherungsgesellschaft etc.) bestimmt der Arbeitnehmer.
Vermögenswirksame Leistungen werden staatlich in Form von Arbeitnehmersparzulagen gefördert.
Anlageformen für Vermögenswirksame Leistungen
Das Geld aus den Vermögenswirksamen Leistungen kann in verschiedene Anlageformen fließen:
Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag ist eine sehr beliebte Anlageform, besonders wenn man an ein Wohneigentum denkt. Hier wird ein bestimmter Betrag regelmäßig eingezahlt und am Ende der Sparphase hat man Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen für den Kauf, Bau oder die Renovierung einer Immobilie.
Banksparplan
Beim Banksparplan zahlt man das Geld auf ein spezielles Konto ein. Dieses Geld wird dann mit einem festen Zinssatz verzinst, was eine sehr sichere Anlageform darstellt. Der Nachteil ist, dass die Zinsen in der aktuellen Niedrigzinsphase meist sehr niedrig sind, sodass die Rendite eher gering ausfällt.
Fonds-Sparplan (Investmentfonds/ Aktienfonds)
Ein Fonds-Sparplan ist eine Anlageform, bei der das VL-Geld in Investmentfonds investiert wird, meist in Aktienfonds oder Mischfonds. Dadurch kann das Geld über die Jahre deutlich mehr Rendite erzielen als bei einem Sparbuch oder Bausparvertrag, da Aktien langfristig tendenziell im Wert steigen. Allerdings ist diese Anlageform auch risikoreicher, weil Kursschwankungen auftreten können.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Vermögenswirksame Leistungen können auch in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Dabei wird das Geld in eine Rentenversicherung oder andere Altersvorsorgeprodukte investiert, die über den Arbeitgeber laufen. Der Vorteil ist, dass man oft steuerliche Vorteile bekommt, da die Beiträge vor Steuern abgeführt werden können, und man gleichzeitig für das Alter vorsorgt.
Höhe der Vermögenswirksamen Leistungen und staatliche Förderungen
Üblicherweise beträgt der Betrag der Vermögenswirksamen Leistungen bis zu 40 € pro Monat, also 480 € pro Jahr, wobei manche Firmen oder Tarifverträge auch höhere Zahlungen vorsehen. Zusätzlich ist es möglich, eigenes Geld in den VL-Vertrag einzuzahlen, um den Sparbetrag und damit den Vermögensaufbau zu erhöhen.
Der Staat unterstützt Vermögenswirksame Leistungen darüber hinaus mit fördernden Zuschüssen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der Arbeitnehmersparzulage gibt es beispielsweise 9 % Förderung auf die Vermögenswirksame Leistung, die in Aktienfonds investiert werden, wenn das Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet: Ledige dürfen maximal 20.000 €, Verheiratete 40.000 € verdienen. Bei einem maximal geförderten VL-Betrag von 470 € pro Jahr entspricht das einer Sparzulage von bis zu 43 €.
Für Bausparverträge gibt es zusätzlich die Wohnungsbauprämie (WB-Prämie). Hier beträgt die Förderung 8,8 % auf die eingezahlten VL, wobei die Einkommensgrenzen bei Ledigen 35.000 € und bei Verheirateten 70.000 € liegen. Maximal gefördert werden 512 € VL pro Jahr, was einer Prämie von bis zu 45 € entspricht.
Vorteile auf einen Blick
Vermögenswirksame Leistungen bieten Arbeitnehmern eine gute Möglichkeit, langfristig Vermögen aufzubauen und gleichzeitig von staatlicher Unterstützung zu profitieren. Zu den wesentlichen Vorteilen zählen:
- Zusätzliche Geldleistung vom Arbeitgeber
- Staatliche Förderungen
- Möglichkeit, langfristig Vermögen aufzubauen
- Flexibel wählbare Anlageform