Lexikon

SV-Meldung

Eine SV-Meldung ist eine Meldung, die ein Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung) schickt. Sie informiert darüber, dass ein Arbeitnehmer neu eingestellt, beschäftigt, verändert oder ausgeschieden ist.

Diese Daten dürfen nur verschlüsselt mit einem einheitlichen maschinellen Meldeverfahren an die Einzugsstellen übermittelt werden. Die Einzugsstellen leiten diese Informationen anschließend an die übrigen Sozialversicherungsträger (Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) weiter, für Unfallversicherungsträger gibt es separate Meldeverfahren.

Meldeverfahren

Die SV-Meldung erfolgt elektronisch über das System DEÜV (Datenerfassungs- und übermittlungsverodnung). DEÜV regelt, welche Daten der Arbeitgeber wann an die Sozialversicherung übermittelt.

Arbeitgeber nutzen zur Erstellung der Meldung eine Lohnabrechnungssoftware. Diese erstellt die Meldung automatisch aus den Lohn- und Beschäftigungsdaten und prüft die Richtigkeit der Angaben wie beispielsweise die Sozialversicherungsnummer, das Gehalt oder der Beginn der Beschäftigung.

 

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Die SP_Data Softwarelösungen sind darauf ausgelegt, stets die aktuelle Steuer- und Sozialversicherungsgesetzgebung sowie alle relevanten tarifvertraglichen Regelungen und Betriebsvereinbarungen abzubilden.

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Fristen

Die Sozialversicherungsmeldungen müssen unverzüglich, also sofort, ohne schuldhaftes Verzögern oder innerhalb gesetzlich bestimmter Fristen erfolgen. Bei Eintritt einer Änderung beginnt die Frist ab dem Ereignisdatum (z. B. erster Arbeitstag, Ende der Beschäftigung). 

Die Anmeldung muss spätestens am Tag des Beschäftigungsbeginns erfolgen, sodass der Arbeitnehmer ab Beginn des Beschäftigungsverhältnisses als sozialversicherungspflichtig gemeldet ist. Die Abmeldung muss spätestens am Tag nach dem Ende der Beschäftigung, so wird der Sozialversicherungsträger informiert, dass die Versicherung endet.

Änderungsmeldungen müssen unverzüglich, also nach Eintritt der Änderung erfolgen. Dazu gehören beispielsweise Gehaltserhöhungen oder -reduzierungen, ein Wechsel der Krankenkasse oder eine Korrektur von fehlerhaften Daten 
(z. B. Geburtsdatum)

Einmal im Jahr müssen Arbeitgeber einen Meldenachweis mit den Inhalten der Meldung an den Beschäftigten übermitteln.