Lexikon

Steuerklasse

Arbeitnehmer werden nach deren persönlichen Verhältnissen in insgesamt sechs Lohnsteuerklassen (I-VI) eingeteilt, die die Höhe der steuerlichen Abzüge bei nichtselbstständiger Arbeit bestimmen. Neben dem Lohnsteuerabzug bestimmt die Lohnsteuerklasse den Abzug des Solidaritätszuschlags sowie die Kirchensteuer, falls der Arbeitnehmer der Kirche angehört. Von der Steuerklasse hängt somit das monatliche Nettogehalt eines Arbeitnehmers ab. Die Lohnsteuerklasse wird dabei automatisch beim Finanzamt geführt und kann bei Änderungen der persönlichen Lebenssituation, wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Wechsel in eine andere Beschäftigung, angepasst werden. Außerdem hat die Wahl der Steuerklasse Einfluss auf die Höhe von Freibeträgen, Steuerermäßigungen und auf die monatlichen Vorauszahlungen von Steuern.

Übersicht der Steuerklassen

Arbeitnehmer werden in verschiedene Lohnsteuerklassen eingeteilt, die auf ihren persönlichen Lebensumständen basieren. Die Steuerklasse bestimmt, wie hoch die monatlichen Steuerabzüge für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer sind:

Steuerklasse I

  • Gilt für Ledige, Geschiedene oder Verwitwete ohne Kinder. Sie ist die Grundlage für die normale Besteuerung und hat keine besonderen Freibeträge außer den Grundfreibetrag

Steuerklasse II

  • Gilt für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, das im Haushalt lebt
  • Enthält den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Steuerklasse III

  • Für verheiratete Personen, deren Partner Steuerklasse V gewählt hat
  • Die Person mit dem höheren Einkommen wählt Steuerklasse III, um monatlich weniger Lohnsteuer zu zahlen
  • Kombination III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere

Steuerklasse IV

  • Für verheiratete Paare, bei denen beide etwa gleich viel verdienen

Steuerklasse V

  • Für den Partner, der weniger verdient, wenn der andere Partner Steuerklasse III wählt
  • Führt zu höheren monatlichen Abzügen, ist insgesamt aber steuerlich ausgeglichen mit Steuerklasse III

Steuerklasse VI

  • Für Nebenjobs oder mehrere Beschäftigungen gleichzeitig
  • Keine Freibeträge, höchste Lohnsteuerabzüge

Hinweise

Die Lohnsteuerklasse kann Einfluss auf die Steuererklärung am Jahresende haben. Arbeitnehmer, die während des Jahres die Steuerklasse wechseln, können durch die Steuererklärung eine Steuerrückerstattung erhalten, falls zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde. Auch die Wahl der Steuerklasse kann Auswirkungen auf Vorauszahlungen bei Nebeneinkünften oder Kapitaleinkünften haben, da in manchen Klassen höhere Beträge einbehalten werden. Bei Ehepaaren besteht einmal jährlich die Möglichkeit, die Kombination der Steuerklassen zu ändern, um das monatliche Nettogehalt zu optimieren oder eine spätere Steuernachzahlung zu vermeiden. Schließlich ist zu beachten, dass bei mehreren Beschäftigungen für jede zusätzliche Tätigkeit automatisch Steuerklasse VI gilt, wodurch keine Freibeträge berücksichtigt werden und die Steuerabzüge entsprechend höher ausfallen.