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Steuerfreibeträge

Ein Steuerfreibetrag ist ein bestimmter Geldbetrag, der vom Einkommen abgezogen wird, bevor die Steuer berechnet wird. Das bedeutet: Auf den Teil des Einkommens, der unterhalb des Freibetrags liegt, müssen keine Steuern gezahlt werden. Freibeträge dienen dazu, das Existenzminimum oder bestimmte Lebenssituationen steuerlich zu entlasten.

Durch Freibeträge wird nicht nur die Steuerlast verringert, sondern sie können auch dazu beitragen, dass die Steuerprogression gemildert wird, da ein geringerer Teil des Einkommens dem höheren Steuersatz unterliegt. Manche Freibeträge wirken automatisch, während andere individuell beim Finanzamt beantragt werden müssen. Zudem kann der Freibetrag teilweise oder ganz auf mehrere Personen verteilt werden, zum Beispiel bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren.

Arten von Steuerfreibeträgen

Es gibt verschiedene Arten von Steuerfreibeträgen, die jeweils unterschiedliche Zwecke erfüllen:

1. Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag soll sicherstellen, dass das Einkommen, das zum Lebensunterhalt benötigt wird, steuerfrei bleibt.

  • 2025 beträgt der Grundfreibetrag 12.084 € pro Jahr (für Ledige)
  • Für verheiratete oder eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Betrag, also 24.168 €
    Einkommen bis zu dieser Grenze wird nicht versteuert

2. Kinderfreibetrag
Eltern erhalten einen Kinderfreibetrag, um die Steuerlast für Familien zu senken. Er soll die Kosten für den Unterhalt und die Erziehung eines Kindes berücksichtigen.

  • Der Kinderfreibetrag beträgt 2025 insgesamt 9.312 € pro Kind (also 4.656 € je Elternteil)
  • Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für die Eltern günstiger ist (sogenannte Günstigerprüfung)

3. Ausbildungsfreibetrag
Der Ausbildungsfreibetrag ist ein steuerlicher Entlastungsbetrag für Eltern, deren volljähriges Kind sich in einer Berufsausbildung befindet und nicht mehr zu Hause wohnt.
Er soll die zusätzlichen Kosten abmildern, die entstehen, wenn das Kind wegen der Ausbildung eine eigene Wohnung oder Unterkunft benötigt (z. B. Miete, Verpflegung, Fahrtkosten).

4. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist ein steuerlicher Vorteil, der alleinerziehenden Müttern oder Vätern helfen soll, die finanziellen Mehrbelastungen durch die Kindererziehung ohne Partner im Haushalt auszugleichen.
Er reduziert das zu versteuernde Einkommen, wodurch weniger Einkommensteuer gezahlt werden muss.

5. Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Alle Arbeitnehmer erhalten diesen Freibetrag automatisch, ohne Nachweise.
Er deckt typische Werbungskosten ab (z. B. Arbeitsmittel, Fahrten zur Arbeit).

  • Höhe: 1.230 € pro Jahr (seit 2023)
  • Wer höhere tatsächliche Werbungskosten hat, kann diese stattdessen einzeln geltend machen

6. Behindertenfreibetrag
Menschen mit einer anerkannten Behinderung können einen Behinderten-Pauschbetrag erhalten.

  • Die Höhe hängt vom Grad der Behinderung (GdB) ab – sie reicht von 384 € bis 2.840 €, bei Hilflosen oder Blinden bis zu 7.400 €
  • Der Pauschbetrag ersetzt den Einzelnachweis von Aufwendungen (z. B. für Arztbesuche oder Hilfsmittel)

7. Rentenfreibetrag
Der Rentenfreibetrag ist der Teil der gesetzlichen Rente, der nicht versteuert werden muss. Mit dem Rentenfreibetrag soll ein Teil der Altersrente steuerlich entlastet werden, da die Rentenbeiträge während der Arbeitszeit bereits teilweise steuerlich gefördert wurden.