Ruhezeiten
Der Begriff Ruhezeit bezieht sich auf den Zeitraum, in dem ein Arbeitnehmer nicht aktiv arbeitet. Sie ist die Zeit zwischen dem Ende der täglichen Arbeitszeit und dem Beginn der nächsten Arbeitszeit. Ruhezeiten dienen der Erholung und sollen die Gesundheit sowie Leistungsfähigkeit der Beschäftigten sichern.
Gesetzliche Regelung
Laut dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Deutschland muss zwischen zwei Arbeitsschichten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen. Diese Regelung dient dem Schutz der Arbeitnehmer und soll Überarbeitung sowie gesundheitliche Schäden verhindern. Wird die Ruhezeit unterbrochen, muss dem Arbeitnehmer erneut die volle Ruhezeit gewährt werden. Besondere Regelungen gelten für Jugendliche, Kraftfahrer und für den Ruf- oder Bereitschaftsdienst.
Ruhezeiten dürfen nicht mit Ruhepausen während der Arbeitszeit verwechselt werden.
In bestimmten Branchen darf die Ruhezeit jedoch verkürzt werden, wenn dafür ein Ausgleich geschaffen wird. Dazu gehören beispielsweise:
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Gastgewerbe
- Verkehrsbetriebe
- Rundfunk und Medien
Hier kann die Ruhezeit um bis zu eine Stunde verkürzt werden (also auf 10 Stunden), wenn innerhalb von vier Wochen eine entsprechende Verlängerung an anderer Stelle erfolgt.