Lexikon

Pfändung

Die Pfändung ist ein rechtliches Verfahren, bei dem Gläubiger Forderungen gegenüber einem Schuldner zwangsweise durchsetzen. Dies geschieht in der Regel durch einen Gerichtsvollzieher oder eine Bank und betrifft verschiedene Arten von Vermögenswerten, wie Lohn oder Sachwerte. Ziel einer Pfändung ist es, offene Geldforderungen zu begleichen, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht freiwillig nachkommt. Dabei wird ein Teil des Vermögens oder Einkommens des Schuldners einbehalten und an den Gläubiger weitergeleitet. Grundlage für eine Pfändung ist meist ein vollstreckbarer Titel, wie etwa ein Gerichtsurteil oder ein Vollstreckungsbescheid.

Arten der Pfändung

Lohn- bzw. Gehaltspfändung
Kommt ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann der Gläubiger eine Lohnpfändung erwirken. Mit Zustellung des Vollstreckungstitels darf der Arbeitgeber den pfändbaren Teil des Gehalts nicht mehr an den Arbeitnehmer auszahlen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den pfändbaren Teil des Gehalts unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenze zu berechnen und monatlich an den Gläubiger zu überweisen. Diese Pfändungsfreigrenze darf nicht unterschritten werden, um das Existenzminimum für den Arbeitnehmer und seine Familie zu sichern und staatliche Fürsorgeleistungen zu vermeiden.

Kontopfändung
Bei der Kontopfändung wird das Bankkonto des Schuldners gepfändet. Die Bank darf dann nur noch Zahlungen durchführen, die über dem Freibetrag liegen. Durch ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) kann verhindert werden, dass das ganze Konto gesperrt wird, Auf diesem P-Konto bleibt immer ein monatlicher Grundbetrag pfändungsfrei.

Sachpfändung
Wenn kein pfändbares Einkommen oder Konto vorhanden ist, kann der Gerichtsvollziere auch Wertgegenstände pfänden (z. B. Schmuck, Elektronik, Fahrzeuge). Alltagsgegenstände wie Kleidung oder Möbel sind nicht pfändbar.

Lohnpfändung

Jedes Jahr müssen Arbeitgeber bei zahlreichen Pfändungsbeschlüssen den pfändbaren Teil des Gehalts berechnen und abführen.

Mehr dazu

Ablauf einer Pfändung

  1. Antrag auf Pfändung
    Der Gläubiger beantragt die Pfändung beim zuständigen Amtsgericht oder beauftragt den Gerichtsvollzieher.
  2. Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB)
    Das Gericht erlässt den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der dem Schuldner sowie der dritten Partei (z. B. Arbeitgeber oder Bank) zugestellt wird.
  3. Einbehalt und Überweisung
    Der betroffene Vermögenswert (z. B. Lohn, Konto oder bewegliche Sachen) wird eingefroren oder einbehalten. Anschließend erfolgt die Überweisung des gepfändeten Betrags an den Gläubiger.