Lexikon

Nachtarbeit

Die Nachtarbeit bezeichnet jede berufliche Tätigkeit, die mehr als 2 Stunden während der Nachtzeit stattfindet. Sie ist in vielen Branchen wie Gesundheitswesen, Gastronomie, Verkehr, Industrie oder Sicherheitsdiensten notwendig, um den Betrieb rund um die Uhr aufrechtzuerhalten. Durch Nachtarbeit werden Aufgaben übernommen, die außerhalb der üblichen Tagesarbeitszeiten erledigt werden müssen, oft verbunden mit besonderen physischen und psychischen Belastungen für die Arbeitnehmer. In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen, die die Arbeitszeiten und Bedingungen für Nachtarbeit festlegen, insbesondere zum Schutz von Arbeitnehmern, die regelmäßig oder gelegentlich nachts arbeiten.

Gesetzliche Regelungen

Nach dem Arbeitsgesetz ist die Nachtzeit die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des folgenden Tages. Laut Arbeitszeitgesetz gelten Arbeitnehmer dann als Nachtarbeitnehmer, wenn sie normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.

Die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden darf bei Nachtarbeit nur in Ausnahmefällen überschritten und auf 10 Stunden verlängert werden. Diese Ausnahme ist dann zulässig, wenn die Arbeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von 4 Wochen durchschnittlich 8 Stunden werktäglich nicht überschreitet.

Nachtarbeitnehmer haben einen Anspruch auf regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen. Arbeitgeber sind verpflichtet die Kosten der Untersuchungen zu tragen. Sind gesundheitliche Probleme aufgrund von der Nachtarbeit nachzuweisen, muss der Arbeitgeber eine Tagesarbeitsstelle anbieten.

Zuschläge für Nachtarbeit

Für die Nachtarbeit gibt es gesetzliche Zuschläge oder Ausgleichszeiten. Laut des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind mindestens 25 % Nachtzuschlag üblich. Ist die Arbeit besonders belastend, kann der Zuschlag 40 % oder mehr betragen.