Lexikon

Mindestlohn

Der Mindestlohn ist eine gesetzlich oder tariflich festgelegte Lohnuntergrenze, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten zahlen müssen. Sie dient der Grundsicherung von Arbeitnehmern und darf nicht unterschritten werden. Er wird monatlich, wöchentlich oder stundenweise gezahlt, wobei die Arbeitszeit zugrunde gelegt wird. Arbeitgeber, die den Mindestlohn nicht zahlen, können mit Bußgeldern oder Nachzahlungen belegt werden.

Am 1. Januar 2015 wurde der allgemeine gesetzliche Mindestlohn durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Deutschland eingeführt. Seit dem 1. Januar 2025 liegt dieser bei 12,82 Euro brutto.

Ziel des Mindestlohns ist es, die Existenzsicherung von Arbeitnehmern zu gewährleisten, Lohndumping zu verhindern und einen fairen Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt zu fördern. Zudem dient er als Orientierungswert bei Tarifverhandlungen und bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen.

Wer hat Anspruch auf Mindestlohn?

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf Mindestlohn. Davon ausgenommen sind:

  • Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende
  • Praktikanten
  • Ehrenamtliche
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten
  • Selbstständige und Freiberufler

Branchenmindestlöhne

Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn existieren branchenbezogene Mindestlöhne, die durch Tarifverträge geregelt werden. Diese dürfen nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, können aber darüber hinausgehen. Branchenmindestlöhne gelten für bestimmte Wirtschaftszweige oder Tätigkeitsbereiche, zum Beispiel Bau, Pflege, Gastronomie oder Reinigungsgewerbe. Sie werden zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt und können regionale Unterschiede aufweisen. Ziel ist es, faire Löhne innerhalb einer Branche sicherzustellen, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und die Arbeitnehmer an den branchenspezifischen Lebenshaltungskosten zu orientieren.

Zudem bieten branchenbezogene Mindestlöhne Arbeitnehmern zusätzliche Einkommenssicherheit über den gesetzlichen Mindestlohn hinaus und bilden häufig die Grundlage für soziale Zusatzleistungen, wie Zuschläge, Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld.