Lexikon

Mehrarbeit

Als Mehrarbeit wird die Arbeit bezeichnet, die die allgemeine vereinbarte Arbeitszeitgrenze von 8 Stunden werktäglich oder 48 Stunden wöchentlich überschreitet. Mehrarbeit bezieht sich auf das Arbeitszeitrecht und hat keinen Bezug zur Vergütung.

Der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden ist, dass sich die Mehrarbeit auf die Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit bezieht. Der Begriff Überstunden meint die Überschreitung der regelmäßigen Arbeitszeit. Die maßgebliche Regelarbeitszeit ist dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Gesetz zu entnehmen. 

Rechtliche Aspekte

Damit unvermeidbare Mehrarbeit für alle Beteiligten in einem angemessenen Rahmen erfolgt, tragen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gleichermaßen Verantwortung:

Arbeitnehmer:

  • Muss seine geleistete Mehrarbeit dokumentieren.
  • Hat ein Recht auf eine Bezahlung der Überstunden bzw. auf den Abbau ihrer Überstunden.
  • Ist verpflichtet die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitszeitgrenzen einzuhalten.

Arbeitgeber:

  • Ist verpflichtet die Arbeitszeiten inklusive Überstunden aufzuzeichnen.
  • Hat ein Weisungsrecht in Notsituationen.
  • Kann Überstunden, die nicht im Vorhinein angemeldet wurden, ablehnen.
  • Ist verpflichtet, die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen.

Vergütung von Mehrarbeit

Die Vergütung von Mehrarbeit ist gesetzlich nicht geregelt, sondern hängt von einigen Faktoren ab:

  • Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können einen Mehrarbeitszuschlag vorsehen.
  • Ist eine Vergütung im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen, ist der Arbeitgeber entweder verpflichtet die Mehrarbeit zu bezahlen oder einen Freizeitausgleich zu gewähren.
  • Ohne eine entsprechende Vereinbarung besteht kein automatischer Anspruch auf eine Vergütung.