Lexikon

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommenssteuer. Sie wird als Quellsteuer von den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Lohnsteuer korrekt zu berechnen und abzuführen sowie zu bestimmten Fälligkeiten vom Arbeitslohn einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Dazu reicht der Arbeitgeber eine Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt ein. Der Arbeitgeber haftet für zu geringe Lohnsteuerbeträge.

Der Arbeitnehmer kann als Steuerschuldner nach dem Kalenderjahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die abgeführte Lohnsteuer wird hier einbezogen und mit der endgültigen Einkommensteuerschuld verrechnet.

Wer muss Lohnsteuer zahlen?

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer in Deutschland, der ein steuerpflichtiges Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit erhält, Lohnsteuer zahlen. Dazu gehören:

  • Angestellte und Arbeiter
  • Beamte, Richter, Soldaten
  • Azubis und Praktikanten (ab einem bestimmten Gehalt)

Selbstständige und Freiberufler sind nicht lohnsteuerpflichtig, da sie ihre Einkommenssteuer über eine Steuererklärung selbst zahlen.

Höhe der Lohnsteuer

Die Höhe der Lohnsteuer hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Lohnsteuerklasse
  • Steuerprogression
  • Grundfreibetrag (Einkommen bis 11.604 Euro bleibt steuerfrei)
  • Kinderfreibetrag
  • Kirchensteuer (8 % bzw. 9 % je nach Bundesland)
  • Solidaritätszuschlag (nur für sehr hohe Einkommen über ca. 66.000 € brutto/Jahr)
  • Zweiteinkommen

Zusätzlich können weitere Faktoren wie Freibeträge für Behinderungen, Werbungskosten oder Vorsorgeaufwendungen die Lohnsteuer beeinflussen. Ziel ist es, die Steuerlast fair zu verteilen und gleichzeitig bestimmte Lebenssituationen zu berücksichtigen.