Lexikon

Lohnfortzahlung

Die Lohnfortzahlung bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung eines Arbeitgebers, das Gehalt eines Arbeitnehmers weiterzuzahlen, auch wenn dieser aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist. Sie dient dazu, die finanzielle Sicherheit des Arbeitnehmers im Krankheitsfall zu gewährleisten und Einkommensverluste zu vermeiden. Zudem stellt die Lohnfortzahlung einen wichtigen Bestandteil der sozialen Absicherung im Arbeitsverhältnis dar und trägt dazu bei, ein faires Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufrechtzuerhalten.

Rechtliche Grundlagen

Die Lohnfortzahlung ist in Deutschland im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Demnach hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung, wenn er arbeitsunfähig erkrankt ist. Arbeitgeber sind verpflichtet, den vollen Lohn fortzuzahlen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht und der Arbeitnehmer ausschließlich aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitsausfall unverzüglich mitzuteilen und ein ärztliches Attest vorzulegen.

Wenn die Krankheit des Arbeitnehmers über die sechs Wochen hinaus andauert, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Zahlung des Krankengeldes in Höhe von 70 % des Bruttoeinkommens bzw. maximal 90 % des Nettoeinkommens.

Wer hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Es gibt einige Fälle, in denen keine Lohnfortzahlung gewährt wird. Dazu zählen:

  • Selbstverschuldete Krankheiten, die durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden.
  • Erneute Krankheit, die innerhalb von sechs Monaten nach Wiederaufnahme der Arbeit mit derselben Ursache auftritt, ohne dass zwischenzeitlich mindestens sechs Monate Arbeitsfähigkeit bestanden hat.
  • Bestimmte befristete Arbeitsverträge, wenn die Dauer der Beschäftigung unter vier Wochen liegt.