Lexikon

Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine gesetzliche Institution, die prüft, ob ein Antragsteller als selbstständiger Künstler und Publizist die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz erfüllt. Dazu muss er in den Bereichen Wort, Musik, darstellende Kunst oder bildende Kunst einschließlich Design selbständig tätig sein und Einkünfte erzielen. Die Künstlersozialkasse ist selbst kein Leistungsträger, sondern berechnet für ihre Mitglieder die Beitragsanteile, zieht sie ein und leitet die Beiträge zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung weiter. Somit müssen Selbstständige nicht den vollen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil allein tragen.

Wie hoch sind die Beiträge?

Mitglieder der Künstlersozialkasse tragen wie normale Arbeitnehmer nur den Arbeitnehmeranteil ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Den Arbeitgeberanteil übernimmt der Staat und die Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen in Auftrag nehmen und verwerten (sog. Künstlersozialabgabe).

Unternehmen, die regelmäßig künstlerische oder publizistische Dienstleistungen in Anspruch nehmen, müssen eine Künstlersozialabgabe an die KSK zahlen. Diese liegt aktuell bei 5 % des Honorars.

Vorteile auf einen Blick

Zu den Vorteilen der Künstlersozialkasse gehören unter anderem:

  • Kostenersparnis
  • Gesetzlicher Versicherungsschutz
  • Rentenanspruch
  • Familienversicherung