Jahresabschluss
Als Jahresabschluss wird der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres bezeichnet. Er umfasst die Buchführung eines ganzen Geschäftsjahres und weist das Geschäftsergebnis und die Zusammensetzung des Betriebsvermögens aus. Weist der Jahresabschluss Mängel auf oder fehlt vollständig, wird die Buchführung als nicht ordnungsgemäß betrachtet. Informationen zum Jahresabschluss sind im Handelsgesetzbuch (HGB) aufzufinden.
Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?
Grundsätzlich sind alle Kaufleute und Unternehmen dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Dazu zählen:
- Personengesellschaften
- Kapitalgesellschaften
- Kapitalgesellschaften & Co.
Einzelkaufleute können vom Erstellen eines Jahresabschlusses befreit sein, soweit ihr Umsatzerlös in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 600.000 Euro und ihr Jahresüberschuss nicht mehr als 60.000 Euro beträgt. Freiberufler und Kleingewerbetreibende sind zur einfachen Buchführung verpflichtet und müssen keinen Jahresabschluss im Sinne des HGB erstellen.
Bestandteile des Jahresabschlusses
Die konkreten Bestandteile des Jahresabschlusses hängen von der Unternehmensgröße und der Rechtsform ab. Grundsätzlich umfasst der Jahresabschluss:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Anhang (für größere Unternehmen)
- Lagebericht (für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften)
Wie wird der Jahresabschluss erstellt?
Bevor der Jahresabschluss erstellt werden kann, müssen folgende Vorarbeiten erledigt werden:
- Zusammenstellung der Unterlagen
- Inventur
- Prüfung der Verträge
- Abschluss der Buchhaltung
- Abschreibungen
- Prüfung der Forderungen auf Bonität
- Bildung von Rücklagen
Sind die Vorarbeiten erledigt, kann der Jahresabschluss in folgenden Schritten erstellt werden:
Schritt 1:
Kontenabschluss: Alle Unter- und Hauptkonten werden abgeschlossen und die Salden in die Bilanz übertragen.
Schritt 2:
Abschlussübersicht: Erstellung einer Übersicht mit Anfangs- und Endbeständen, gegliedert nach Bestands- und Erfolgskonten.
Schritt 3:
Feststellung des Jahresabschlusses: Offizielle Bestätigung durch Gesellschafter, Aufsichtsrat oder andere Vertreter.