Lexikon

Gleitzone

Die Gleitzone bzw. der Übergangsbereich wurde für den sogenannten Niedriglohnbereich der Midijobber eingeführt. Sie bezeichnet den Entgeltbereich zwischen einem Minijob und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und regelt die Beiträge zur Sozialversicherung für Beschäftigte mit einem Einkommen zwischen einer bestimmten Mindest- und Höchstgrenze. Seit dem 01.01.2025 liegt dieser Entgeltbereich bei 556,01 Euro bis maximal 2.000 Euro pro Monat. Die Arbeitnehmerbeiträge der Midijobber werden mit einer reduzierten Beitragsbemessungsgrundlage berechnet. Mehr Geringverdiener sollen durch die reduzierten Sozialversicherungsbeiträge entlastet werden und dabei die vollen Rentenansprüche erwerben.

Berechnung der Beiträge in der Gleitzone

Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich erfolgt auf Grundlage einer reduzierten Beitragsabmessungsgrundlage. Dieses reduzierte Entgelt wird nach einer speziellen Formel berechnet:

Bemessungsgrundlage für die Arbeitnehmerbeiträge = F x 556 + ([2000/(2000-556)] – [538/(2000-556)] x F) x (Arbeitsentgelt – 556) 

F = Faktor, der aus dem durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag eines Kalenderjahres ermittelt wird.

Faktor für 2025 = 0,6683

Vorteile auf einen Blick

Die Gleitzone bietet einige Vorteile:

  • Finanzielle Entlastung der Arbeitnehmer
  • Förderung des Übergangs von Minijob zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
  • Die Leistungen (z. B. Rentenansprüche) basieren auf dem vollen Arbeitsentgelt.