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Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) ist das digitale Verfahren, mit dem Arbeitgeber die Daten für die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung elektronisch übermitteln – statt Unterlagen vor Ort vorzulegen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die euBP ist die digitale Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung.
  • Du übermittelst die prüfrelevanten Daten elektronisch.
  • Pflicht seit 2023 (Entgeltdaten) und 2025 (Finanzbuchhaltung).
  • Befreiung auf Antrag noch bis Ende 2026 möglich.
  • Ab 2027 gilt die euBP ausnahmslos für alle Arbeitgeber.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die euBP?
  2. Ab 2027 ist die euBP Pflicht – für alle
  3. Seit wann gilt was? Die Fristen im Überblick
  4. Wie läuft die euBP ab?
  5. Welche Daten werden übermittelt?
  6. Deine Vorteile auf einen Blick
  7. Was du jetzt tun solltest
  8. Häufige Fragen zur euBP (FAQ)

Was ist die euBP?

In der Regel alle vier Jahre prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob du deine Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt hast. Früher lief diese Betriebsprüfung auf Papier  und vor Ort ab. Die euBP macht daraus einen digitalen Prozess. Das „unterstützt“ im Namen steckt in der Technik: Eine Prüfsoftware wertet deine übermittelten Daten automatisch aus. Der Prüfer bespricht das Ergebnis anschließend mit dir oder deinem Steuerberater. Der Vorteil für dich: Eine Prüfung vor Ort fällt kürzer aus – oder entfällt ganz. Das bedeutet weniger Aufwand, schnellere Prüfungen und mehr Sicherheit für alle Beteiligten.

Ab 2027 ist die euBP Pflicht – für alle

Das ist die wichtigste Änderung für dich 

Bisher konntest du dich auf Antrag von der euBP befreien lassen. Diese Ausnahme läuft Ende 2026 aus.

Ab dem 1. Januar 2027 ist die euBP für alle Arbeitgeber verpflichtend – ohne Ausnahme und ohne weiteren Aufschub.

Unser Tipp: Warte nicht bis zur letzten Minute. Prüfe jetzt, ob deine Software die Daten korrekt elektronisch übermittelt. So gehst du entspannt in jede Prüfung.

Seit wann gilt was? Die Fristen im Überblick

Bei der euBP gibt es mehrere wichtige Zeitpunkte: 

ZeitpunktWas gilt
Seit 2023Daten aus der Entgeltabrechnung elektronisch übermitteln.
Seit 2025Auch Daten aus der Finanzbuchhaltung sind Pflicht.
bis Ende 2026Auf Antrag ist eine Befreiung noch möglich.
ab 2027Die euBP gilt ausnahmslos für alle.

Die Befreiung bekommst du nicht automatisch. Du stellst einen formlosen Antrag mit deiner Betriebsnummer bei deinem zuständigen Rentenversicherungsträger.

Wie läuft die euBP ab?

Der Ablauf ist einfach und in wenigen Schritten erklärt:

  1. Du erhältst die Prüfankündigung mit dem angeforderten Zeitraum.
  2. Du übermittelst die prüfrelevanten Daten elektronisch im sicheren Verfahren.
  3. Die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung analysieren die Daten auf Plausibilität und Richtigkeit.
  4. Der Prüfer bespricht das Ergebnis mit dir oder deinem Steuerberater.
  5. Auf Wunsch rufst du das Prüfergebnis bequem als PDF in deinem Programm ab.

Welche Daten werden übermittelt?

Übermittelt werden zwei Arten von Daten:

  • Aus der Entgeltabrechnung: zum Beispiel Beitragsdaten, Meldedaten und Angaben für die Krankenkassen und die Minijob-Zentrale.
  • Aus der Finanzbuchhaltung: zum Beispiel Summen- und Saldenlisten sowie Buchungen bestimmter Konten.

Wichtig: Deine Daten werden ausschließlich für die Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV genutzt.

Deine Vorteile auf einen Blick

Die euBP nimmt dir Arbeit ab und macht die Prüfung planbar:

  • Weniger Prüfaufwand für dich
  • Spürbare Zeitersparnis
  • Hohe Rechts- und Datensicherheit
  • Geringere Kosten
  • Schnellere, effizientere Abläufe

Häufige Fragen zur euBP (FAQ)

Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) ist die digitale Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung. Dabei übermittelst du die prüfrelevanten Daten aus deinem Entgeltabrechnungs- und Buchhaltungsprogramm elektronisch im eXTra-Verfahren. So lässt sich die Prüfung verkürzen oder ganz ohne Vor-Ort-Termin durchführen.

Ja. Die euBP ist für Entgeltdaten seit 2023 und für Finanzbuchhaltungsdaten seit 2025 Pflicht. Bis Ende 2026 kannst du dich auf Antrag noch befreien lassen. Ab dem 1. Januar 2027 gilt die euBP ausnahmslos für alle Arbeitgeber.

Du stellst einen formlosen Antrag bei dem Rentenversicherungsträger, der für deine Betriebsprüfung zuständig ist. Dazu gibst du nur deine Betriebsnummer an. Gründe musst du keine nennen. Die Befreiung gilt längstens bis zum 31. Dezember 2026.

Bei der euBP übermittelst du Daten aus der Entgeltabrechnung (z. B. Beitrags- und Meldedaten) sowie aus der Finanzbuchhaltung (z. B. Summen- und Saldenlisten und Buchungen bestimmter Konten). Genutzt werden diese Daten ausschließlich für die Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV.

Die euBP nutzt den eXTra-Standard – ein sicheres, einheitliches Übertragungsverfahren. Du übermittelst die Daten direkt aus deinem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm. Das Prüfergebnis kannst du auf Wunsch als PDF in deinem Programm abrufen.

Wenn du ohne Befreiung keine Daten übermittelst, kann die Rentenversicherung die Daten weiterhin anfordern. Im Extremfall darf der Prüfer die Beiträge schätzen – das kann zu hohen Nachforderungen führen. Mit einer geeigneten Software wie der SP_Data Lohnabrechnung gehst du diesem Risiko aus dem Weg.

Fazit

Du brauchst ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm, das die euBP-Daten korrekt erstellt und übermittelt. Spiel dafür immer die aktuellen Programm-Updates ein. Genau hier unterstützt dich die SP_Data Lohnabrechnung: Sie erstellt die euBP-Daten zuverlässig und übermittelt sie sicher – damit die nächste Betriebsprüfung für dich einfach abläuft.