Elektronische Entgeltersatzleistung (EEL)
Die Elektronische Entgeltersatzleistung (EEL) ist ein elektronisches Meldeverfahren zur Übermittlung und Abfrage von Entgeltersatzleistungen. Die Datenübermittlung zur Berechnung von Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld) ist für Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger verpflichtend über den maschinellen „Datenaustausch Entgeltersatzleistungen“ (DTA EEL) geregelt. Im Rahmen des maschinellen Meldeverfahrens übermittelt der Arbeitgeber die gesicherten und verschlüsselten Daten regelmäßig aus seinem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm.
Funktionsweise
Das EEL-Verfahren wird ausgelöst, sobald ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung meldet, etwa wegen Mutterschutz oder Arbeitsunfähigkeit.
Bereitstellung der Daten durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, relevante Daten für die Berechnung der Entgeltersatzleistung an den zuständigen Sozialversicherungsträger zu übermitteln.
Diese Daten umfassen:
- Persönliche Daten des Arbeitnehmers
- Beschäftigungsdaten
- Entgeltdaten
- Bruttoarbeitsentgelt
- Beitragsbemessungsgrundlagen
- Restanspruch auf Entgeltfortzahlung
- Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit sowie Umfang der bisherigen Arbeitsunfähigkeit
Die Datenübertragung erfolgt über eine gesicherte Verbindung an den zuständigen Sozialversicherungsträger (z. B. Krankenkasse). Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des EEL-Verfahrens, werden die Daten in einem standardisierten Format übermittelt.
Elektronische Übermittlung der Daten
Der Sozialversicherungsträger prüft die übermittelten Daten und berechnet anschließend die Höhe der Entgeltersatzleistung. Der Sozialversicherungsträger zahlt die berechnete Leistung direkt an den Arbeitnehmer aus.
Prüfung durch den Sozialversicherungsträger
Der Sozialversicherungsträger prüft die übermittelten Daten und berechnet anschließend die Höhe der Entgeltersatzleistung. Der Sozialversicherungsträger zahlt die berechnete Leistung direkt an den Arbeitnehmer aus.
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Welche Entgeltersatzleistungen fallen unter das EEL-Verfahren?
Das EEL-Verfahren wird in verschiedenen Situationen genutzt, in denen Arbeitnehmer vorübergehend keine Arbeitsleistung erbringen können und stattdessen eine Entgeltersatzleistung erhalten.
Zu den Entgeltersatzleistungen, die über das EEL-Verfahren abgewickelt werden, gehören:
- Krankengeld
- Mutterschaftsgeld
- Verletztengeld
- Übergangsgeld
- Kinderkrankengeld