Lexikon

Dienstwohnung

Eine Dienst- oder auch Werkwohnung ist eine Wohnung, die ein Arbeitgeber ausschließlich an seine Mitarbeiter vermietet. Als Grundlage für das Abschließen eines Mietvertrages gilt das Bestehen eines Dienst-, Arbeits-, oder Ausbildungsverhältnisses. Dienstwohnungen dienen häufig dazu, Arbeitnehmern eine Unterkunft in unmittelbarer Nähe ihres Arbeitsplatzes zu ermöglichen und damit betriebliche Abläufe zu erleichtern, etwa bei Bereitschaftsdiensten oder Schichtarbeit.

Rechtliche Grundlagen

Sowohl Werkmietwohnungen als auch Werkdienstwohnungen können als Dienstwohnungen gelten, jedoch mit unterschiedlichen Rechtsfolgen. Bei Werkmietwohnungen wird neben dem Arbeits- oder Dienstvertrag ein gesonderter Mietvertrag abgeschlossen, beide Verträge sind unabhängige Rechtsverhältnisse. Eine Werkdienstwohnung ist hingegen unmittelbarer Bestandteil des Dienst- oder Arbeitsvertrags und es existiert kein gesonderter Mietvertrag.

Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechtlich gilt der geldwerte Vorteil, den eine günstige oder unentgeltliche Überlassung einer Dienstwohnung mit sich bringt, als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt. 
Ist die Dienstwohnung zur Erfüllung der beruflichen Aufgaben zwingend erforderlich, bleibt der geldwerte Vorteil steuerfrei. Wird die Dienstwohnung allerdings ohne zwingende berufliche Erforderlichkeit bereitgestellt, dann wird dieser versteuert. Wenn der Arbeitnehmer eine geringe Miete zahlt, wird die Differenz zwischen der tatsächlich gezahlten Miete und dem ortsüblichen Mietwert als geldwerter Vorteil betrachtet.

Vorteile auf einen Blick

Eine Dienstwohnung bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber verschiedene Vorteile:

  • Nähe zum Arbeitsplatz
  • Geringere oder keine Mietkosten
  • Ersparnis bei Nebenkosten
  • Höhere Flexibilität für Arbeitnehmer und Arbeitgeber